ambulante op trotz asa-3 ?

  • hallo allerseits !

    bislang haben die mdk bei uns ambulante operationen bei pat mit asa-3-klassifikation durchgewunken-nunmehr reicht anscheinend asa-3 für einen zumindest kurzstationären aufenthalt nicht mehr aus---
    stimmt das ?darf das sein ? :a_augenruppel:
    kann jemand argumente bringen, die trotz oder wg asa-3 eine stationäre therapie erfordern
    herzlichen dank im voraus !

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr. Wacket,

    die ASA Klassifikation ist ja sehr subjektiv. Aber definitionsgemäß ist ein ASA III Patient aus anästhesiologischer Sicht unter stationären Kautelen zu betäuben. Sagen zumindest unsere Anästhesisten. Unabhängig davon, dass in amb. Praxen auch ASA 4 Patienten über den Tisch gezogen werden.

    ASA III sollte sich aber auch durch Nebendiagnosen definieren lassen. Bei uns gilt z.B. jemand mit BMI > 35 als ASA III.

    Ich hatte vor längerer Zeit eine ähnliche Diskussion mit der Kasse (weiß leider nicht mehr wo der Briefverkehr geblieben ist) .

    :(

    Konnte anhand anästhesiologischer Literatur die Massgabe AS III = Stationäre Therapie untermauern.

    Was sagt den Ihr Anästhesist dazu ?

    Gruß ?

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Guten Tag,
    leider findet sich oft in Anästhesiedokumenten der Hinweis ASA III, aber nicht der kleinste Hinweis darauf, was denn nun zu der Einschätzung ASA III geführt hat und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden.
    Ein alleiniger Verweis auf die ASA-Klassifiaktion wäre für mich auch nicht ausreichend. Ich würde zumindest eine inhaltliche Begründung (also Verweis auf eine Komorbidität und zu erwartende / überwachende Komplikationen) in der Doku erwarten, die eine stationäre Behandlung rechtfertigen.

    Acuh wenn ich für medizinische Sachverhalte nicht viel von Wikipedia halte, trotzdem hier ein Zitat daraus:
    Ein wesentliches Problem der ASA-Klassifikation ist die Subjektivität der Beurteilung, die sich in einem nur geringen Maß der Übereinstimmung (30-80 %) äußert, wenn verschiedene Anästhesisten zur Klassifizierung des gleichen Patienten aufgefordert werden[1][2][3][4].. Da verschiedene Faktoren für das Operationsrisiko wichtiger sind als der ASA-Status, ist die Klassifikation ungeeignet um eine Prognose zum Ausgang der Operation abzuschätzen und die Komplikationsrate eines Krankenhauses im Rahmen der Qualitätssicherung zu beurteilen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • moin!
    danke für die antworten- unser narkosearzt klassifizierte den 120 kg schweren pat mit hypertonie in asa 3- und folglich wurde er kurzstat.behandelt.der mdk meint, auch eine längere ambulante nachbeobachtung hätte -retrospektiv gesehen-ausgereicht. und genau da beginnt unser problem...vorausschauend kann man sowas nicht einschätzen->also stat. ODER?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr. Wacket,

    prinzipiell sollte prospektiv begutachtet werden, d.h. ex-ante, nicht ex-post.
    Aber um im Rahmen eines Forums diesen Fall besser beurteilen zu können: wie alt war der Pat, welcher Eingriff (Kat. 1 oder 2) und wie \"ernst\" der Hypertonus?
    Ich denke schon, dass Entscheidungen, eine amb. OP primär stat. zu planen, irgendwo nachvollziehbar dokumentiert werden sollten und ein Strich bei \"ASA 3\" im Prämedikationsbogen ist da m.E. auch nicht ausreichend, sofern nicht an anderer Stelle dokumentiert ist, dass der Pat. an zahlreichen ND leidet.
    Adipositas alleine sehe ich auch noch nicht als GRund für ASA 3 oder stat. Behandlung...

  • Hallo miteinander,

    ASA allein spielt sicher keine Rolle, wenn nicht die Gründe der Einstufung nachzuvollziehen sind.
    Ich möchte mich hier Herrn oder Frau ? Rosinchen anschleißen- was für Eingriff erfolgte denn, welche Komorbiditäten lagen neben der Adipositas (120kg) - bei welcher Größe - BMI? vor.
    Es ist schon ein Unterschied ob dieser Pat am Bein operiert wurde und die Mobilisation erschwert war. Auch die Narkoseform- ITN oder Spinal ... muss berücksichtigt werden.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo miteinander,
    bin doch ein wenig fündig geworden:Heck, Fresenius, Repititorium Anästhesiologie, so etwas wie die Bibel vor der Facharztprüfung:

    Patientenbedingte Kontraindikation für eine ambulante Narkose (Auszüge):
    steroidpflichtiges Asthma bronchiale !
    Patienten mit einer höheren ASA-Klassifikation als II (mit einigen Ausnahmen auch ASA III-Patienten) -- Anm. Eingruppierung muss nachvollziehbar sein --
    Patienten mit Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabusus sowie Patienten mit DEUTLICHER ADIPOSITAS.

    Weiter zum Thema ADIPOSITAS:
    BMI 30-34,9 Risiko für Begleiterkrankungen erhöht
    BMI 35-39,9 Risiko hoch

    Daher gelten bei uns Patienten mit einem BMI > 35 als ASA III, eine ambulante Versorgung lehnen wir ab (außer in LA wie Fußblock etc.).

    Und ob der Eingriff zu Kategorie 1 oder 2 zählt ist letzlich doch auch egal. Während die Versteifung eines Großzehengrundgelenks Kategorie 1 ist, ist die weniger aufwendige Osteotomie Kategorie 2. Sehr sinnig. Unabhängig von der Kategorie ist ein Mensch für eine ambulante OP geeignet oder nicht.

    Kreuzbandersatzplastiken hält unser MDK auch nicht mehr für eine ambulante OP, 1Tag VWD sollte schon sein, aber bitte nicht mehr. Ist dann nämlich billiger als eine ambulante OP bzw. als die volle FP.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U