Ilomedin - Stationär?

  • Hallo liebes Forum!

    Gibt es Krankenhäuser die Ilomedin-Infusionen im Rahmen eines
    statinären Aufenthaltes (Monitoring) durchführen? Und wenn ja,
    welche Erfahrungen mit dem MDK wurden gemacht? Bzw. wie
    gelingt die Begründung?

    Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende!
    Urbbri

  • Hallo,
    man schaue sich nur die NW-Liste an oder habe schon mal einen Pat. mit Lungenödem auf der INT gehabt, der Prostaglandine erhalten hat, dann kann man sicher sagen, dass diese \"einfache\" Infusion kein Niedergelassener mal geschwind in der Praxis macht und das ganze einfach stationär gemacht gehört.

    Die Gutachten, die dies fordern, sind mal wieder das Papier nicht wert und zeugen von einer erheblich Ignoranz der Gutachter gegenüber der Realität.

    Wenn Sie die Notwendigkeit einer Infusion unter Monitoring sehen, und dies im Beipackzettel ja auch angeraten ist, dann sind doch ganz einfach eine Reihe G-AEP-Kriterien erfüllt und damit basta.

    Schönes Wochenende.
    P. Dietz

  • Hallo Urbbri,

    wir hatten die Diskussion mit dem MDK sogar schon bei Off-Lable-Use und sogar da war letztendlich auf Grund der Nebenwirkungen der stationäre Aufenthalt ok.

    Gruss und schönes Wochenende

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt


  • Hallo Urbbri,

    ich möchte hier gerne anknüpfen und einmal fragen, welchen OPS Sie für diese Infusionstherapie verwenden.

    Beste Grüße
    A. Schütt

  • Guten Tag,

    bei uns im Hause werden Patienten mit Raynaud Syndrom ebenfalls stationär über mehrere Tage mit Ilomedininfusionen behandelt. Bis jetzt hatten wir keine Probleme mit der Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit. Im neuesten Gutachten wird darauf verwiesen das es sich in diesem Fall um den Einsatz eines Medikamentes außerhalb der zugelassenen Indikation (lt.Beipackzettel) handelt und deshalb die Behandlung nicht empfohlen werden kann, dem zu Folge der gesamte Aufenthalt nicht notwendig war und auch nicht bezahlt wird. Gibt es hier Argumente entgegen zu setzen ? Ich habe dazu im "Netz" nicht wirklich Informationen gefunden.
    Wer hat ähnliche Probleme ?

  • Hallo,

    möchte mich hier anschließen, gibt es im Laufe der Jahre positive Erfahrungen bei anderen? und wie begründet? oder Urteile (keines gefunden bisher).

    Meines Erachtens nach ist überall in Dtschl. eine Ilomedintherapie bei Raynaud-syndrom erfolgreich angewendet worden(Studien gibt es reichlich dazu; nur laut Nikolausurteil besteht ja keine akut lebensbedrohliche Erkrankung als Totschlagargument!). Nur weil der Hersteller vor zig-Jahren nicht speziell darauf hat prüfen lassen(aber immerhin auf Durchblutungsstörungen, die ja bei Raynaud zweifelsohne vorliegen), wird jetzt auf fehlende Indikation verwiesen, off-label und daher nicht stationär zu erbringen (DRG/VWD auch weg).

    Warum darf ein MDK das?! Eine seit Jahren etablierte Therapie wird einfach als nicht indiziert hingestellt (und mal weitergedacht: begehen wir alle seit Jahren einen ärztl. Kunstfehler???)

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    Der MDK „darf das nicht“, sondern muss so begutachten, weil es der gängigen Rechtslage entspricht. Das BSG hat immer wieder darauf hingewiesen, dass der Zulassungsstatus eines Medikamentes auch einen wichtigen Aspekt des Patientenschutzes darstellt. Um diesen zu umgehen, müssen eben kumulativ die bekannten Voraussetzungen vorliegen.

    Von der Erstattungsfähigkeit durch die GKV völlig losgelöst wäre die Frage eines Behandlungsfehlers zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier