Hallo Forum,
so kurz vor dem wohlverdienten Wochenende noch ein kleines Schmanker´l:
Heute erhielt ich von einer KK die Aufforderung, für insgesamt 5 stat. Aufenthalte (2008 und 2009)eines Patienten die Behandlungsunterlagen zu übersenden, damit die KK eine \"rechts- und zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln durch den Versicherten\" ausschließen kann. Als Begründung verweist man dabei lediglich auf § 197a SGB V.
Eine Schweigepflichtsentbindung liegt selbstverständlich nicht bei.
Eigentlich wollte ich das Ganze einfach ignorieren und der \"Rundablage\" zuführen, aber bei genauem Hinsehen sind auch bei 3 Aufenthalten die \"kritischen Sechs Wochen\" noch nicht verstrichen.
Hat jemand eine Idee oder bin ich zum Freitag etwas zu übervorsichtig?