Verlegung als vorstationäre Leistung?

  • Liebe Leute,
    leider meint der MDK bei "Aufnahmeuntersuchung" (BW-Landesvertrag), daß CT, Intubationen usw. alles inkludiert sei. Begründung ist meist, dass eine Eingliederung blabla nicht erkennbar sei. Allerdings ist sich "der MDK" auch nicht einig ;)
    Wir haben mittlerweile ausreichend Fälle, da wurde genau diese Konstellation als "stationär" gewertet.

    Eine "Aufnahmeuntersuchung" ist keine "THERAPIE". Nur mal so salopp dahingesagt. Wenn Sie therapieren (auch eine "Infusion" ist eine Therapie!!), dann ist es halt keine reine Untersuchung. Und ob ein CT o.ä. jeglicher Art mitten in der Nacht als "Aufnahmeuntersuchung" zu gelten hat - das wage ich schwer zu bezweifeln.
    Oder argumentativ: Mittel des Krankenhauses (CT, IMC, Personal usw.), stat. Notwendigkeit unzweifelhaft, keine "ambulante" Alternative, THERAPIE usw. usw.
    Die Dauer des Aufenthalts ist ja nun nicht maßgeblich, das sollte der letzte Kassen/MDK-Mitarbeiter mittlerweile doch auch mal verstanden haben....

    Ich würde da nicht nachgeben! :cursing:

    Gute Nacht
    P. Dietz

  • Hallo,
    die Abrechung als vorstationär wäre IMHO gerechtfertigt, wenn Sie nach Diagnosestellung den Patienten "abgelagert" und auf den Rettungsdienst (oder eher Krankentransportwagen) gewartet hätten.
    Haben Sie das wirklich?
    Oder haben Sie bis zum Abtransport stabilisierende Notfallmaßnahmen durchgeführt?
    Das erinnert mich fatal an die Reanimation im Schockraum, die dann als Notfall abgerechnet werden sollte.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    bitte denken Sie zusätzlich noch daran, dass für die Abrechnung einer vorstationären Behandlung eine Krankenhausverordnung erforderlich ist. Ist diese nicht da, weil z. B. Notfall, kann es schon gar keine vorstationäre Behandlung sein.

    Ich denke auch, dass die verschiedenen Regelungen zu den sog. "Abklärungsuntersuchungen" nur den Fall meinen, bei dem nach dieser Untersuchung keine stationäre Aufnahme erfolgt und zwar auch nicht in einem anderen KH!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Moin,

    ich muss noch einmal daran erinnern, dass das vorliegende Krankheitsbild einen absolut lebensbedrohlichen Zustand darstellt. Ein solcher Patient bedarf immer der Krankenhausbehandlung. Selbst wenn diese nur in einer Beobachtung bis zur Verlegung besteht. Was soll denn ein Patient noch haben, um als in den KH-Betrieb eingegliedert zu gelten?

    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    @Hr. Bauer: Da irrt der Kassen(fach)wart leider: z.B. Landesvertrag BW ist eben "die Verlegung nach Aufnahmeuntersuchung" als vorstationäre Behandlung abzurechnen - unabhängig ob Einweisung oder Notfall.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Autsch,

    das ist ebenso unerwartet wie unverständlich. Aber Vereinbarung ist halt Vereinbarung. ?(

    Danke für den Hinweis!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,

    je nach tatsächlichem Aufwand wäre in bestimmten Fällen die Abrechnung via vorstationärer Pauschale ja noch akzeptabel - wenn dann nicht die anschließend ins Haus flatternden Rechnungen über die Verlegungsfahrt wären ... .

    Gruß,
    fimuc

  • Guten Tag -

    kürzlich sahen "wir" einen TV Beitrag über die zunehmenden Schwierigkeiten Notfallambulanzen "24/365" zu betreiben (Kosten, Personal etc.) garniert mit bitterbösen Kommentaren über Abweisungen durch KH und lebensgefährlicher Suche nach Kapazitäten. Wer als Kostenträger solche lebensbedrohlichen Erkrankungen vorstationär vergütet sehen möchte, dem hilft wahrscheinlich auch keine Fachliteratur mehr: "Bei Verdacht auf eine Aortendissektion muss sofort ein vom Notarzt begleiteter Transport in ein Herz- und Gefäßzentrum erfolgen. Die diagnostische Abklärung in der Klinik muss sich aufgrund des Zeitdrucks auf die Sicherung der Diagnose Aortendissektion beschränken." Nach 10 Jahren RTH und auch Kardio OP - Glückwunsch zu schnellen Diagnose! Rückenschmerzen (53 %)!

    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61522

    Seufz!

    P.S. / edit

    F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale]

    Info.: Die meisten Zwangshandlungen beziehen sich auf Reinlichkeit
    (besonders Händewaschen), wiederholte Kontrollen, die garantieren,
    dass sich eine möglicherweise gefährliche Situation nicht
    entwickeln kann oder übertriebene Ordnung und Sauberkeit. Diesem
    Verhalten liegt die Furcht vor einer Gefahr zugrunde, die den
    Patienten bedroht oder von ihm ausgeht; das Ritual ist ein
    wirkungsloser oder symbolischer Versuch, diese Gefahr abzuwenden.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

    Einmal editiert, zuletzt von TT (24. November 2011 um 13:19)

  • Hallo....nach einem Gespräch mit der Kasse hat sich alles geklärt und der Fall wird stationär abgerechnet.

    Vielen Dank für die rege Beteiligung!

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo,
    fimuc: Diese Verlegungen sind ja - egal wie im erstbehandelnden Krankenhaus abgerechnet wird - auf jeden Fall medizinisch indiziert und werden von der Kasse bezahlt - außer Sie verlegen innerhalb "einer Klinik" von Standort zu Standort - dann haben Sie aber das vorstat./stat.-Problem ja nicht.

    Alles andere wäre ja noch schöner! Wobei... Wir hatten sowas ähnliches: Pat wird mit flottierendem Intima-Flap an der RCA bei kardiogenem Schock mit dem Heli in die Kardiochirurgie verlegt -> die Kasse wollte die Verlegung nicht zahlen, da der MDK anhand des Transportscheins!!! die med. Notwendigkeit nicht erkennen konnte (ja wie auch???)....

    Schönen Abend!
    P. Dietz