Verlegung als vorstationäre Leistung?

  • Hallo liebes Forum,
    6 Fällen wurde uns von der KK nicht bezahlt, die in unserer Klinik akut wegen eines Myokardinfarktes oder eines Hirninfarktes aufgenommen wurden, die aber aufgrund unserer Leistungsfelder nach einer Diagnostik in eine größere Klinik verlegt wurden. Die KK meint es handele sich um vorstationäre Leistungen.
    Ist das so richtig oder ein Versuch Geld zu sparen?
    Hat jemand Erfahrungen und kann helfen?

    Vielen Dank und noch einen schönen Tag!
    G.Bischoff

  • Hallo,
    bei uns gehört es zum Spektrum, aber wir haben schon aus Kapazitätsgründen verlegen müssen.
    Pat. mit dieser Diagnose ist stationär behandlungspflichtig- egal wo. Damit ist es bei Ihnen stationär- alles andere ist inkorrekt- da gibt es glaube ich sogar ein Urteil. Kann ich morgen raussuchen, wenn niemand im Forum schneller ist.

    SChönen Feierabend.

    Uwe Neiser


  • Hallo,
    analog:
    BSG Urteil vom 28.2.2007 B3KR 17/06

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen,

    wusste ich doch, dass jemand schneller ist. :)
    Der Tatbestand des Urteils trifft es zwar nicht ganz, aber die Begründung ist verwendbar.
    Unsere Denkweise ist folgende:
    Aufnahme ins örtliche KH mit lebensbedrohlicher Erkrankung- Infarkt, daher stat. Behandlungsnotwendigkeit außer Frage- siehe ua. AEP Kriterien- Myokardischämie- da nicht eigenes Profil des Hauses- folgt Verlegung, was aber nichts mit vorstationär zu tun hat, da ja stat. Behandlung nicht vorbereitet oder abgewendet sondern begonnen wurde. Immerhin wurde ja die Diagnose gestellt und die erste konservative Therapie bei Ihnen begonnen.

    Schönen Tag noch.

    Uwe Neiser


  • Sehr geehrte Frau Bischoff,

    u. U. regelt der Landesvertrag etwas hierzu. In NRW liefe dies laut Landesvertrag als \"Abklärungsuntersuchung\" und nicht vollstationär.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum
    Pat. wird mit Synkope aufgenommen. Es wird die Diagnose: Dissezierendes Bauchaortenaneurysma
    gestellt und der Pat. wird per Hubschrauber verlegt. Bis dahin wird er auf der IMC überwacht.
    Jetzt will die Kasse einen vorstationären Aufenthalt daraus machen. Das BSG Urteil vom 28.2.2007 B3KR 17/06 beschreibt hier leider nur die intensivmedizinische Überwachung......kennt jemand noch eine andere Argumentationshilfe??

    Vielen Dank schonmal....Gruss Keks

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo code case...der Pat wurde ca. 1 Std überwacht.
    Im Landesvertrag habe ich nichts gefunden

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • N'abend,

    offenbar wird nun selbst bei einem dissezierten Aortenaneurysma um die Eingliederung in den KH-Betrieb gefeilscht. Absurd.
    Es ist eine absolut lebensbedrohliche Erkrankung. Die Diagnostik und Stabilisierung bis zum enddgültigen Weitertransport erfordert zwingend einen stationären Aufenthalt. Man kann einfach deswegen keine Argumente finden, weil das so offensichtlich ist.

    merguet

  • Hallo Keks,

    klingt schwierig. Da Sie ja vermutlich direkt nach Diagnosestellung die Verlegung eingeleitet haben und damit eine Eingliederung des Patienten in Ihre Behandlungsabläufe nicht stattgefunden haben dürfte, riecht der Fall für mich tatsächlich ein wenig nach vorstationärer Behandlung. Haben Sie ein CT oder gar ein MRT gemacht? Dann wäre wenigstens Großgerät und ggf. Kontrastmittelpauschale noch drin.

    VG
    c_c