5-794.0 - MDK 5-794.2 - Fall aus der Unfallchirurgie

  • Hallo, ja, das muss unbedingt richtig gestellt werden!

    Jede einzelne Leistung, für die ein spezifischer OPS-Kode existiert, ist separat zu kodieren, ggf. auch mehrfach derselbe Kode. Dies ist in der DKR P005 geregelt! Die Durchführung von Osteosynthesen ist nicht "ähnlich aufwändig" wie multiple Exzisionen oder Biopsien der Haut.

    Der Zusatzkode für einzeitige Mehrfacheingriffe liefert zusätzliche Informationen bezüglich des Aufwandes, wenn unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen: Eingriffe an Knochen, Gelenken, Blutgefäßen, Nerven, Sehnen etc.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Abend,

    man lernt ja nie aus. Danke für die neue Erkenntnis. :)

    Bedeutet konkret, dass im geschilderten Fall 3x der OPS für die # Osteosynthese kodiert wird, aber ohne Zusatzcode für den Mehrfacheingriff, da es keine unterschiedlichen Verfahren sind? Da hatte ich den Hinweis von 5-86a. tatsächlich bisher falsch verstanden.

    Viele Grüße

    GK-Nicole

  • Hallo Herr Dr. Bartkowski, hallo GK-Nicole,

    vielen Dank für die klaren Aussagen.

    Mir war das nie so richtig bewusst, da ich dachte dass z.B. bei der Versorgung von mehreren Zehen mit dem selben Eingriff ein OPS plus Zusatzcode ausreichen. Der Zusatzcode sagt ja dann wie viele Zehen versorgt wurden. Die DRG ändert sich dadurch ja nicht.

    Vielleicht kann man dies als Beispiel mit in die DKR P005 aufnehmen, da es ja doch noch Unklarheiten gibt.

    Ich werde mir die P005 aber nochmal anschauen.

    Viele Grüße!

  • @ GK-Nicole

    leider haben Sie meine Ausführungen zu den Zusatzkodes für einzeitige Mehrfacheingriffe missverstanden.

    Sie können immer angegeben werden, wenn an mehreren Finger- oder Zehenstrahlen operiert wird, auch wenn es sich um "gleichartige" Eingriffe (z.B. Osteosynthesen) handelt. Ein Informationsgehalt ist in der Regel immer gegeben, denn die dreifache Angabe von Osteosynthesen von Phalangen könnten sich ja auch auf die drei Phalangen EINES Fingers oder zwei Phalnangen eines Fingers und einer Phalanx eines weiteren Fingers beziehen, was dann daran erkennbar wäre, dass ein Zusatzkode aus 5-86a.0- NICHT angegeben wird bzw. nur 5-86a.00, obwohl drei Osteosynthesekodes vorliegen.

    Ich hoffe, jetzt ist es klar geworden!

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Jede einzelne Leistung, für die ein spezifischer OPS-Kode existiert, ist separat zu kodieren, ggf. auch mehrfach derselbe Kode.

    Hallo,

    Rolf, ich weiß, dass Du es weißt (hast es ja oben auch in einem anderen Post inhaltlich dargestellt), aber hier zur Verhinderung eines Missverständnisses, die Erwähnung, dass nicht jede einzelne Leistung mit OPS-Zuordnung separat/mehrfach zu kodieren ist. Die Hinweise unter 5-79 stellen es so dar:

    Eine Schraubenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die nur mit einer oder mehreren Schrauben, ggf. mit zusätzlicher Unterlegscheibe, erfolgt

    3 Schrauben in den Schenkelhals= nur 1 x OPS Schraubenosteosynthese

    Eine Osteosynthese mittels (intramedullärem) Draht oder Zuggurtung/Cerclage ist eine Osteosynthese, die nur mit einem/einer oder mehreren (intramedullären) Drähten oder Zuggurtungen/Cerclagen, ggf. mit zusätzlicher Aufhängeschraube, erfolgt

    3 Drähte in den Radius = nur 1 x OPS Drahtosteosynthese

    Eine Plattenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die mit einer Platte und den Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, erfolgt

    2 Platten prox. Tibia mit Schrauben: 2 x OPS für Platte

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau