Einlegen eines Medikamententrägers

  • Hallo liebe Forumfreunde!

    Ich bin neu hier und das ist meine Frage an Euch:

    kann ein Abszeß am Oberschenkel mit einer Gesamtgröße von 5cm², den wir ausräumen und in den wir dann anschließend einen Jodoformstreifen einlegen mit dem Kode aus der Gruppe
    5-893.2 - chrirurgische Wundtoilette und Entfernung erkranktes Gewebe an Haut und Unterhaut, großflächig mit Einlegen eines Medikamententrägers- verschlüsselt werden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo wahre Primel, oder hat mich mein schlechtes Latein wieder getäuscht.

    Jodophorm-gaze gilt als Medikament. Entsprechend können Sie die Einlage eines Medikamententrägers kodieren.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Schemmi,

    sind Sie sicher, dass ein Gazestreifen/ eine eingelegte Lasche als \"Medikamententräger\" durchkommt??
    Darunter versteht man doch m.E. nach etwas anderes...

  • Hallo Rosinchen,
    soweit mir bekannt ist
    - zählt Jodoform zu den Arzneimitteln
    - ist die Behandlung damit umstritten
    - ist eine Kodierung als Medikamententräger vertretbar
    - hat dieser Kode keine Triggerfunktion für DRGs (zumindet nicht bei Gelenken)

    Es würde mir schwerfallen die Kodierung mit Jodoform mit 5-893.2* zu widerlegen.

    Eine Drainage ist ja auch ur eine Drainage und wird bei solchen Wunden kodiert...

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Rosinchen,
    Jodoform ist in der amtlichen ATC-Klassifikation (Klassifikation von Arzneimitteln) enthalten. Somit ist Jodoform-gase ein Medikamententräger.

  • Guten Morgen,

    ich habe mich nicht gut ausgedrückt: es besteht kein Zweifel an der Natur des Jodoforms, aber an der Form des Medikamententrägers. Ich verstehe da eher etwas anderes als ein Gazestreifen, der in eine Abszesshöhle gestopft und täglich gewechselt wird. Im Prinzip könnte man dann auch diskutieren, ob Tabletten in Kapselform oder Supps \"Medikamententräger\" sind - oder?
    S. auch OPS 5-892.3 + 4, hier wird der Medikamententräger z.B. explizit implantiert und explantiert... ich glaube schon, dass unter \"Medikamententräger\" eher ein dauerhaftes Teil (PLastikhülse o.ä.) verstanden wird, das zumindest für längere Zeit eingelegt wird zur kontinuierlichen Medikamentengabe.

    Und dass eine Drainage separat kodierbar ist, würde ich bestreiten, wenn es sich nur um eine intraoperativ ableitende handelt...nur wenn es sich um eine therapeutische Drainage handelt, z.B. Bülau etc., würde ich das für kodierbar halten.

  • Zitat


    Original von Rosinchen:
    Guten Morgen,

    ich habe mich nicht gut ausgedrückt: es besteht kein Zweifel an der Natur des Jodoforms, aber an der Form des Medikamententrägers.
    Ich denke da eher an etwas anderes als ein Gazestreifen, der in eine Abszesshöhle gestopft und täglich gewechselt wird. Im Prinzip könnte man dann auch diskutieren, ob Tabletten in Kapselform oder Supps \"Medikamententräger\" sind - oder?
    S. auch OPS 5-892.3 + 4, hier wird der Medikamententräger z.B. explizit implantiert und explantiert... ich glaube schon, dass unter \"Medikamententräger\" eher ein dauerhaftes Teil (PLastikhülse, Stent o.ä.) verstanden wird, das zumindest für längere Zeit eingelegt wird zur kontinuierlichen Medikamentengabe.

    Und dass eine Drainage separat kodierbar ist, würde ich bestreiten, wenn es sich nur um eine intraoperativ ableitende handelt...nur wenn es sich um eine therapeutische Drainage mit eigenständigem Eingriff handelt, z.B. Bülau etc., würde ich das für kodierbar halten.

  • Schönen guten Tag Rosinchen,

    ich würde vorschlagen, wir halten uns an den Wortlaut. Dort heißt es \"Einlegen eines Medikamententrägers\" und nicht \"Implantation...\" auch eine zeitliche Angabe, wie lange der Medikamententräger in der Wunde verbleiben muss, gibt es nicht!

    Wenn wir uns also einig sind, dass Jodoform ein Medikament und die Gaze der Trägerstoff dazu ist und das ganze in eine Wunde gelegt wurde, dann ist die Tatsache \"Einlage eines Medikamententrägers\" erfüllt und gegen die Verwendung des Kodes nichts einzuwenden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • hallo forum,

    ich habe gestern zufällig einen artikel über die schwierigkeiten einen textilen medikamenenträger zu entwickeln gelesen. Nanotechnik, kontrollierte konstante abgabe etc.

    Ist denn die gaze als med-träger zugelassen? Medizinproduktgesetz?

    mfg ETgkv

  • Hallo liebe Kodier-Freunde,

    die Frage, die Sie noch nicht beantwortet haben, ist, ob es sich hierbei um ein Debridement (5-893.-) oder nur um eine Abszess-Spaltung (5-892.-) handelt und ob nicht im Kode für eine Abszesspaltung die Spülung und ggf. Tamponade enthalten sind. Es gibt sonst auch unter 5-892 einen Kode für Implantation eines Medikamententrägers. Das ist die für die DRG relevante Frage.

    Freundliche Grüße,

    Elisabeth Kosche

  • Schönen guten Tag Frau Kosche,

    zur Beantwortung dieser Frage müsste genauer beschrieben sein, was gemacht wurde. Für ein Debridement sollte aus dem OP-Bericht schon hervorgehen, das nicht nur der Abszess eröffnet und entleert, sondern auch erkranktes Gewebe entfernt und ein sauberer Wundgrund hergestellt wurde. Die Tamponade an sich ist sicherlich auf jeden Fall enthalten, bei der Diskussion ging es ja um die speziellen Eigenschaften von Jodoform.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,