Einlegen eines Medikamententrägers

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    ich würde vorschlagen, wir halten uns an den Wortlaut. Dort heißt es \"Einlegen eines Medikamententrägers\" und nicht \"Implantation...\"

    Hallo Herr Schaffert,

    habe ich mich schon wieder so unklar ausgedrückt??? :erschreck:

    Ich wollte durch das Beispiel der \"Implantation\" nur ausdrücken, dass unter \"Medikamententräger\" vermutlich kein Gazestreifen gemeint ist, sondern etwas, das explizit implantiert/explantiert werden muss.
    Ich wollte NICHT sagen, dass man die Gaze implantieren muss...

    Also: für mich ist \"Medikamententräger\" kein getränkter Tupfer, sondern etwas ganz anderes!
    Ansonsten wäre JEDER Trägerstoff kodierbar, also auch das Hartfett beim supp., die Kapsel der Tablette etc...

  • Zitat


    Original von ETgkv:
    ich habe gestern zufällig einen artikel über die schwierigkeiten einen textilen medikamenenträger zu entwickeln gelesen. Nanotechnik, kontrollierte konstante abgabe etc.

    Ist denn die gaze als med-träger zugelassen? Medizinproduktgesetz?


    Danke für die Erweiterung meiner kritischen Gedanken :sonne:

  • Zitat


    Original von Rosinchen:


    Ansonsten wäre JEDER Trägerstoff kodierbar, also auch das Hartfett beim supp., die Kapsel der Tablette etc...


    Hallo Rosinchen,

    Ihr Vergleich hinkt schon sehr stark. Zumindest bei uns werden weder Tabletten, noch Suppositorien in Abszesshöhlen eingebracht. Und darum geht es hier, um die Behandlung eines Abszesses. Ich sehe den Sachverhalt wie von Herrn Schaffert beschrieben.

    MfG findus

    MfG findus

  • Schönen guten tag Rosinchen,

    Zitat

    Original von Rosinchen:
    ...dass unter \"Medikamententräger\" vermutlich kein Gazestreifen gemeint ist, sondern etwas, das explizit implantiert/explantiert werden muss...

    und genau darum ging es mir: Dass Sie hier mit Vermutungen argumentieren, die der Wortlaut nicht hergibt.

    Und dass sie mit \"Implantation\" nur ausdrücken wollen, dass etwas \"explizit implantiert/explantiert\" werden muss, ergibt sich auch bereits aus dem Wortlaut Ihrer vorherigen Aussage, aber eben nicht aus dem Wortlaut des OPS.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag und ein schönes Wochenende,

  • Guten Morgen

    Zitat


    Original von ETgkv:
    hallo forum,

    ich habe gestern zufällig einen artikel über die schwierigkeiten einen textilen medikamenenträger zu entwickeln gelesen. Nanotechnik, kontrollierte konstante abgabe etc.

    Ist denn die gaze als med-träger zugelassen? Medizinproduktgesetz?

    mfg ETgkv

    Wo bitte schön verlangt das DIMDI oder die WHO eine Zulassung als Medizinprodukt als Grundlage für die Kodierung eines Medikamententrägers ?

    Es existiert auch in einem gewissen Rahmen eine Therapiefreiheit, auch bei Beimischung von Medikamenten.

    Da liegt es schön näher, dass der prüfende Arzt eine geeignete Facharztqualifikation im Sinne der Berufsordnung und des Richterrechts aufweist !

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • hallo Herr Dr. Schemmann,

    heute mit dem falschen bein aus dem bett aufgestanden ?
    Kann passieren in dieser herrgottsfrühe nach der fast kürzesten nacht des jahres.
    (Ich weiß, mit einem tele-arbeitsplatz wäre schweigen besser und Ihre zeiten würde ich nicht mehr stemmen)

    Was das dimdi betrifft, die haben sich -s. frühere threads - zur gaze einfach nicht geäußert. Ich denke, so ist der stand auch heute noch, ansonsten hätte unsere schwarm-intelligenz hier im forum das zu tage gebracht.

    Mit berufsordnung kann ich wenig, mit richterrecht kann ich gar nichts anfangen, weil ich nie damit etwas zu tun hatte. Und ich hoffe sehr sehr, das dies so bleibt.
    Nur noch eine frage: Ist es nicht besser, wir streiten und einigen uns im virtuellen raum des forums als vor den sgs ? Nur hier hat fachliches eine chance.

    mfg ETgkv
    Ernst Trump

  • Schönen guten Tag allerseits,

    auch eine Septopalkette o.ä., bei der es sich ja wohl hoffentlich unstrittig um einen im Kode genannten Medikamententräger handelt, gibt ihr Medikament nicht kontinuierlich in gleicher Dosis ab. Hier muss man sicherlich unterscheiden zwischen medizinischen und medizintechnischen Zielen und dem, was bereits existiert. Der Kode kann sich, da es sich hier ja um einen etablierten Kode und nicht um ein NUB handelt, nur auf das real existierende beziehen. Die Fortschritte der Medizintechnik auf diesem Gebiet werden dann sicherlich auch nicht mehr mit den Erlösunterschieden der Kodierung sondern eher mit Zusatzentgelten zu finanzieren sein (siehe medikamentenfreisetzende Stents).

    Nocheinmal zum Wortlaut: Hier steht nichts von \"kontinuierlicher Abgabe\" o.ä.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Trump,

    nein nicht mit den falschen Bein. Es ist vielmehr die Qualität der medizinischen Begutachtung der letzten Wochen, welche mir zunehmend die Zeit stielt und teilweise die Laune verdirbt (selten auch bis ins Wochenende hinein, z.B. heute).

    Es gibt einen sehr schönen Satz der von vielen Rechtsanwälten sehr häufig benutzt wird. \" Es wird mit Nichtwissen bestritten\". Und dies läuft auch im Augenblick im Prüfungsbereich ab, nur der Satz fehlt....

    Und dies mit Berufsordnung und Richterrecht: Hier streiten wir ob Gaze ein Medikamententräger ist. Ist ja gut so. Im echten Klinikleben erhalte ich dafür von Gafäßchirurgen Gutachten über Pfannenbodenplastiken oder Verschlüsselungen von Wirbelsäuleneingriffen.

    Soll nur heißen, wir erleben in Augenblick eine dauerhafte Mißachtung geltenden Rechts (dazu zählt auch, dass ein Gutachter Facharztqualifikation auf dem zu begutachtenden Fachgebiet benötigt). Denn welches Wissen hat ein Gefäßchirurg zu diesen Themen, meistens keines.

    Definitionsgemäß ist Jodoform ein Medikamententräger. Wird dieser eingelegt, so ist dies zu verschlüsseln. Wer dies für nicht gerechtfertigt hält, kann einen offiziellen Antrag bei DIMDI stellen, z.B. Hin: Exkl. Jodoform. In 2-3 Jahren könnte dies dann auch umgesetzt sein, falls überhaupt. Da Jodoform in der Wundbehandlung von einigen Autoren als obsolet angesehen wird und eine VAC eh wesentlich höheren Erlös bringt, denke ich wird sich dieses Thema bald erledigt haben. Die Anwendung von Jodoforn wird eh nur sehr selten durchgeführt.

    Aus Kostengründen halte ich die Kodierung auch für fragwürdig. Aber, es sollten Tatsachen auch einfach mal hingenommen. Und anstatt nach neuen Argumenten gegen eine Kodierung zu suchen vielleicht mal ein Antrag an das DIMDI stellen.

    DIMDI äußerst sich eh kaum zu solchen Dingen. Das DIMDI fragt bei den Berufsverbänden nach und diese geben eine Empfehlung.

    Ein schönes Wochenende

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo,

    kann die sukzessive Entferung einer Septopalkette, im Rahmen eines Verbandswechsels kodiert werden?

    Fall:
    Wundheilungsstörung > operative Revision > Debridement > Einlage der Septopal-Kette
    Auf der Station wird dann in den nächsten Tagen sukzessive die Kette bei den Verbandswechseln entfernt.

    Gibt es dafür einen OPS Code? Ich habe nur 5-896.2e kodiert. Aber wo was eingelegt wird muss doch auch wieder was entfernt werden, oder?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!

  • Hallo zusammen,

    Der Kode-Vorschlag von J.K. passt m.E. Nicht. Zum einen geht aus der Frage nicht hervor, dass der Medikamententräger am Knochen eingesetzt wurde und zum anderen sind "banale" Handgriffe im Rahmen eines Verbandswechsels keine Operationen mit Inzision am Knochen.
    Auch im DRG-System soll/ muss nach DIMDI Vorgaben glücklicherweise nicht jeder Handgriff am Patienten kodiert werden. Daher denke ich, die Aktion ist nicht mit einem OPS abbildbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier