Wider das politische Getöse einiger Krankenkassen

  • Guten Morgen,

    ich frage mich, ob eine Ausweitung der Aufwandspauschale auf Krankenhäuser ökonomisch gewollt sein kann. Wenn die Gerichte schon jetzt reichlich mit § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V- Klagen befasst sind, steht zu befürchten, dass die Zahl der Verfahren nach einer möglichen Änderung noch stärker ansteigen wird.

    Unabhängig davon, wer ein Verfahren gewinnt; der Staat zahlt drauf, denn die von den Parteien zu zahlenden Gerichtskosten decken die tatsächlichen Kosten der Gerichte i.d.R. nicht. Es wäre wohl ökonomisch günstiger, würde der Gesetzgeber auf eine solche Regelung verzichten, als dass hinterher, nach Anforderung einer Aufwandspauschale durch die GKV, zahllose Verfahren angestrengt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRG-Recht

  • Guten Morgen zusammen,
    meiner Meinung nach ist jedewede Aufwandspauschale unsinnig und die Erfahrungen haben uns gezeigt, dass auch die Aufwandspauschale für die Krankenkassen bei allen Beteiligten vor allem Aufwand verursachen. Ich glaube nicht, dass es jemanden gibt, der behaupten kann, die Aufwandspauschale hätte ihren Zweck - nämlich die Anzahl der Rechnungsprüfungen zu verringern - erreicht. Auch die einzelnden KK stecken hier in einem durchaus ernsthaften Spannungsfeld zwischen einem ökonomischen Prüfaufwand und der Aufforderung von Aufsichtsbehörden und dem Bundesrechnungshof, die Krankenhausabrechnungen intensiver zu prüfen.
    Das Mediengetöse, mit dem die Kassenverbände nun versuchen, die Einführung einer Aufwandspauschale für die KH zu erreichen, ist beträchtlich. Genauso beträchtlich übrigens wie das Mediengetöse mit dem KH-Gesellschaften und Lobbyisten vor einigen Jahren die Aufwandspauschale für KK durchgedrückt haben. Auch damals wurde mit einseitigen Zahlenspielereien und Horrorszenarien gewunken. Von Fantasie-Prüfquoten und irrsinnigen Aufwänden in einzelnen KH war da die Rede, wenn ich mich recht erinnere. Von daher unterscheidet es sich jetzt nicht wesentlich. Das ist halt Lobbyismus und es ist klar, dass das demjenigen mehr weh tut, gegen den sich dieser Lobbyismus wendet.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    sehr zutreffende Zusammenfassung. Allerdings scheint bei manchen Lobbyisten ein selektiver Gedächtnisverlust um sich zu greifen.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Schönen guten Tag Herr Bauer,

    in der Sache kann ich ihnen zustimmen, gleichzeitig sehe ich einen Punkt Ihrer Ausführungen doch anders:

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Genauso beträchtlich übrigens wie das Mediengetöse mit dem KH-Gesellschaften und Lobbyisten vor einigen Jahren die Aufwandspauschale für KK durchgedrückt haben. Auch damals wurde mit einseitigen Zahlenspielereien und Horrorszenarien gewunken. Von Fantasie-Prüfquoten und irrsinnigen Aufwänden in einzelnen KH war da die Rede, wenn ich mich recht erinnere. Von daher unterscheidet es sich jetzt nicht wesentlich. Das ist halt Lobbyismus und es ist klar, dass das demjenigen mehr weh tut, gegen den sich dieser Lobbyismus wendet.

    Dass bei der Einführung der Aufwandspauschale Lobbyismus betrieben wurde, will ich gar nicht bestreiten. Ziel war es nach meiner Wahrnehumg, die Prüfquote und den Prüfaufwand zu senken; die konkrete Maßnahme der Aufwandspauschale wurde meines Wissens nicht explizit so gefordert. Auch kann ich mich nicht erinnern, dass eine solche Kampagne in Massenmedien stattgefunden hat, wie es derzeit der Fall ist. Dafür hätte ich dann gerne belegende Beispiele.

    Ich finde es einen erheblichen Unterschied, ob man in Fachpublikationen und auf der politischen Ebene Lobbyarbeit betreibt, oder ob man Massenwirksam mit der Inkaufnahme von Falschaussagen in den Headlines in aller Öffentlichkeit Kampagnen durchführt, die von einigen Krankenhausmitarbeitern jedenfalls als verletzend und teilweise verleumderisch empfunden werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag DRG-Rowdy,

    dann helfen Sie meinem Gedächtnis mal auf die Sprünge und zeigen mir entsprechende Artikel in Spiegel, Bild-Zeitung, Fernsehsendern oder anderen Massenmedien.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    es stellt auch eine andere Situation dar, ob die Klinik die Aufwandspauschale (AWP) erhebt oder ob die Kassen dies tun.

    Was wird passieren, die AWP die durch die Kliniken gestellt wurden, werden reihenweise durch die Kassen mit z.T. fadenscheiniger Begrüdnung nicht beglichen.

    Die Kliniken müssten dann zu jedem Fall einen jahrelang andauernden SG-Prozeß eingehen.
    Die KK würden bei Einführung der Sanktionszahlungen die \"Strafzahlung\" gleich verrechnen, somit müsste wieder die Klinik einen Anwalt bzw. das SG bemühen.

    Soll das die Art und Weise sein, wie wir zukünftig miteinander umgehen sollen???
    Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass das Gesundheitssystem kräftig mit Bürokratie nach unten gefahren wird. Irgendwann benötigt wohl jeder der am Prozeß beteiligten dieses \"System\", Klinikmitarbeiter wie auch Mitarbeiter von Krankenkassen.

    Ich hoffe mal nicht dass es uns wie Pierre Victurnien Vergniaud ergeht, der den prägenden Satz \"Die Revolution ist wie Saturn, sie frisst ihre eigenen Kinder.\" erzeugt hat.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Schönen guten Tag,

    dass die Krankenkassen \"leichter an ihr Geld kommen\", wie von Wurmdobler dargestellt, ist die eine Sache (von der ich allerdings nicht wirklich denke, dass sie denGesetzgeber überzeugen würde).

    Die andere ist, dass ich als Krankenhaus die Prüfungquote und die Prüfung nicht wirklich beeinflussen kann. Dass die Strafpauschale durch eine im \"vorauseilenen Gehorsam\" vorgenommene MDK-konforme Kodierung und Behandlungsform und -dauer beeinflusst werden könnte, ist meines Erachtens eine Illusion. Eine \"Strafpauschale\" würde vielmehr für einige Krankenkassen/MDK Anreize setzten, durch eine Massenprüfung und das Suchen nach Bagatelländerungen möglichst hohe Erlöse zu erzielen.

    Der beste Anreiz für ein Rightkoding und eine wirtschaftliche Behandlung ist, wenn ich dadurch weniger MDK-Prüfaufwand habe. Deshalb wiederhole ich meinen Vorschlag: Generelle Begrenzung der krankenhausbezogenen Prüfquote pro Krankenkasse auf 5% mit Ausnahme der 10% der in den MDK-Prüfungen \"auffälligsten\" Krankenhäuser.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Eine \"Strafpauschale\" würde vielmehr für einige Krankenkassen/MDK Anreize setzten, durch eine Massenprüfung und das Suchen nach Bagatelländerungen möglichst hohe Erlöse zu erzielen.


    Nahezu Selbiges wurde diametral von den Kassenmitarbeitern gegenüber den Krankenhäusern vermutet, als die AP auf 300 angehoben wurde... Erinnern sie sich bitte an die endlosen Diskussionen und Argumentationen-gleichermaßen dürfte es auch für einen Kostenträger absolut unwirtschaftlich sein, sich wegen 300,- auf eine pauschale Prüfung einzulassen( ja ich weiß, es wird schwarze Schafe geben, aber die gibt es auf allen Seiten)

    VG c_c

  • Na bitte,

    Das getöse schlägt Wellen:

    Die SPD (welche nach meinen Vermutungen ziemlich sicher den nächsten Gesundheitsminister stellen dürfte) prügelt auf das System ein.

    http://www.bundestag.de/dokumente/text…_sp_gesundheit/

    Strafrechtliche Konsequenzen.
    Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
    Straftatbestände
    Spürbare Sanktionen.

    Es ist zum Mäusemelken. Die Vorschläge diskreditieren pauschal die gesamte Branche. Die Vorschläge sind eine Blaupause für eine Unzahl sachlich unlösbarer Verfahren, Denunziantenkultur und Mißtrauen.

    Das eigentliche Ziel, die wabernde Idee von der sozialen Gerechtigkeit, kann so nicht erreicht werden.

    Ich betone, dass ich hier keine politische Position für oder gegen die SPD beziehe, sondern dass ich die sachpolitschen Anästze für völlig irrsinnig halte

    Gruß

    merguet


    PS: Die Verlinkung auf der Seite des Bundestages ist allerdings falsch:
    Das Original hab ich noch nicht gefunden