Wider das politische Getöse einiger Krankenkassen

  • Moin,

    die Antwort auf Frage 20 ist doch mal interessant:

    \"[...]Die Aufwandspauschale hat durch einen stärker
    zielgerichteten Einsatz der Prüfungen zu einem Anstieg der Erfolgsquote für
    die Krankenkassen geführt (s. Antwort zu Frage 1).[...]\"

    Also hat die AWPS dazu geführt, dass einige KKn Ihre Schrotschußprüfungen aufgegeben, und ein wenig differenzierter nachgefragt haben. Also hat sie doch ihren Zweck erfüllt, gelle?

    Auch schön:

    \"23. Gibt es für Krankenhäuser verbindliche und unmissverständliche Kodierrichtlinien?
    Die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) haben für den stationären Bereich Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren vereinbart. Diese werden Jahr für Jahr weiterentwickelt, so dass bestehende Anwendungserfahrungen einbezogen werden können.\"

    Viel geredet, nix gesagt. In der Schule würde da stehen:\"Thema verfehlt!\".
    :teufel:

    Die Antwort auf Frage 25 enthält einen sehr interessanten Passus:\"[...]Unabhängig davon können sich Krankenhäuser und Krankenkassen, wenn sie
    inhaltliche Fehler in dem Prüfergebnis des MDK vermuten, an den jeweiligen MDK wenden, der eine Prüfung der Einwände veranlassen wird[...]\"
    Seit wann nimmt denn der MDK Widrsprüche entgegen? Selbst wenn der größte Unfug verzapft wird (\"Keim darf nicht mitverschlüsselt werden, weil Sekundärkodes nicht zu einer Erhöhung der DRG führen dürfen :totlach: :totlach: \") werden Hinweise dazu vom MDK nicht entgegen genommen. Kommt mir mal wieder so vor als wenn jemand geantwortet hat, der nicht sooo den Einblick in die Materie hat.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    der entscheidende Punkt taucht ganz am Ende auf (26):

    Zitat

    Bei der Abrechnungsprüfung dominieren als Prüfanlass die stationäre Behandlungsnotwendigkeit (primäre Fehlbelegung) und die Verweildauer (sekundäre Fehlbelegung), erst nachrangig sind Kodierungsfragen...

    Es geht also in allererster Linie NICHT um \"Fehlerhafte Krankenhausabrechnungen\", sondern um zweifelsfrei erbrachte Leistungen, die aber die Kostenträger nicht bezahlen wollen.

    Dieser Punkt kann nicht oft genug wiederholt und deutlich gemacht werden. Insbesondere würde ich das von den diversen Krankenhausgesellschaften erwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Auch gut:

    \"21. Warum müssen die Krankenhäuser keine Gebühr entrichten, wenn eine
    Überprüfung eine unkorrekte Abrechnung aufgedeckt hat?

    Da die Krankenhäuser keinen Einfluss auf den Umfang des Prüfgeschehens
    und den daraus resultierenden bürokratischen Aufwand haben, sieht das Gesetz
    für sie keine Aufwandspauschale vor.\"

    Upps, da könne die Krankenhäuser also gar nicht beeinflussen was geprüft wird (ausser natürlich man rechnet eine hochpreisige DRG ab, so dass man sicher sein kann, dass die KK prüft :t_teufelboese: ).

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Morgen,

    bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Wenn ich die von einigen Verbänden favorisierte, lineare Hochrechnungsmethode auf die Zahlen der BReg. anwende, komme ich unter der Voraussetzung, dass 10- 12% aller Behandlungsfälle geprüft werden und weniger als die Hälfte von diesen fehlerhaft ist, zu dem Ergebnis, dass nur etwa 5% aller Behandlungsfälle falsch sein können. Die Dunkelziffer der Fälle, die tatsächlich richtig, aber nicht weitergehend überprüft worden sind, könnte die Fehlerquote deutlich unter 5% senken.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es doch ein ansehnliches Ergebnis, dass deutlich für die Kodierqualität in den Krankenhäusern spricht.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRG-Recht

  • Hallo,

    aber es ist doch viel einfacher zu behaupten, dass fast jede Rechnung fehlerhaft ist, und dabei die, aus Sicht des GKV SV unwichtige, Information weglässt, aus der hervorgeht, dass sich diese Zahl auf die GEPRÜFTEN Fälle bezieht.

    Was aus der Antwort auch sehr schön hervorgeht, ist dass bei den KKn ja bereits eine VORPRÜFUNG der Fälle stattfindet, und dabei der GRÖSSTE TEIL nicht als AUFFÄLLIG eingestuft wird, so das hier keine MDK Prüfung mehr veranlasst wird. Schon allein DAS bedeutet doch, dass eine lineare Hochrechnung nur FALSCH sein kann.

    In nett ausgedrückt: AUGENWISCHEREI DES GKV SV.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Regierung hält Schadenshöhe zu fehlerhafte Krankenhausabrechnungen für überschätzt

    http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_06/2011_222/05.html

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    auch über die Vorkommnisse um die City BKK (u.a. Schlangestehen für den Kassenwechsel ) ist die Regierung in Berlin „not amused“


    die seriöse FAZ schreibt vor 10 Tagen:


    Die fiesen Tricks der Krankenkassen

    “....Doch tatsächlich haben die Krankenkassen selten so offen gegen das Gesetz verstoßen wie in der vergangenen Woche. Und nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen den Geist der gesetzlichen Krankenkasse.

    ...Auch traditionelle Kassen hatten ihre Strategien, die sogar in Universitätsseminaren gelehrt wurden, wie Studenten berichten: Einfach die Geschäftsstelle in den dritten Stock eines Hauses ohne Aufzug legen – schon kommen die kurzatmigen Kranken nicht mehr hin.“


    http://www.faz.net/artikel/C31501…n-30337813.html


    Gruß

    E Rembs

  • Es geht weiter:

    Heute, 16.06.2011, ARD, 21.45 Uhr: Politmagazin Monitor „Auf Kosten der Versicherten: Krasse Falschabrechnungen im Krankenhaus“

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Dazu passend:

    Das hier

    Zitat:\"[...]Die Krankenkassen und ihre Verbände sind bald keine ernstzunehmenden Gesprächspartner mehr, es geht nicht um die Sache, sondern um Überschriften.[...] Anstatt das konstruktive Gespräch zu suchen und Hintergründe zu erfragen, werde vom Spitzenverband aber „populistisch Pressearbeit“ gemacht.[...]\"

    Auch mal interessante Lektüre:

    Mythen im Gesundheitswesen

    (pdf am Ende des Textes)

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA