Hallo Herr Horndasch,
vielen Dank dafür, dass Sie den Änderungsentwurf hier eingestellt haben. Die Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen, insbesondere zu § 275 SGB V, sind schon bemerkenswert. Es bleibt nur die Frage, ob diese Änderungen es zu bewirken vermögen, das Verhältnis zwischen Leistungserbringern und -trägern zu verbessern.
Zunächst soll dem Abs. 1c ein Satz 4 hinzugefügt werden, der die Möglichkeit eröffnet (und nicht etwa verpflichtet) den 17c-Schlichtungsausschuss anzurufen. Unterstellt, diese Regelung findet Eingang in das Gesetz, bleibt abzuwarten, wie häufig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und wie häufig im Nachgang zu der Entscheidung des Schlichtungsausschusses doch noch die Sozialgerichte angerufen werden.
Die Auswirkungen des neuen Abs. 1d Satz 1 bis 5 bleibt abzuwarten. Ich wage nur zu bezweifeln, dass die Prüfungsdichte und damit die Zahl der Abrechnungsstreitigkeiten abnimmt, wenn den Krankenkassen ein weiteres Prüfungsinstrument an die Hand gegeben wird. Dies dürfte jedoch letztlich von der konkreten Ausgestaltung durch die Vertragspartner auf Bundesebene abhängen.
Für viel Streit könnte die Regelung des Abs. 1d Sätze 6 und 7 sorgen. Die Formulierung ist nicht sonderlich gelungen, jedoch verstehe ich die Sätze 6 und 7 so, dass Abrechnungsfehler, die bei der Prüfung nach Abs. 1d Satz 1 auffallen dazu führen sollen, dass derjenige, zu dessen Gunsten ein Abrechnungsfehler ginge, den 1 1/2-fachen Differenzbetrag an den durch den Abrechnungsfehler Beschwerten zahlen soll. Es bleibt der Phantasie überlassen sich auszumalen, um welche Beträge es dabei gehen kann, wenn eine größere Abteilung im Rahmen des Abs. 1d Satz 1 geprüft wird. Ob sich betroffene Krankenhäuser angesichts der Höhe der möglicherweise streitigen Beträge und des "Strafaufschlages" i.H.v. 50% mit dem Gang zum Schlichtungsausschuss begnügen und nicht doch nachträglich (oder direkt) die Gerichte anrufen werden, scheint mir zumindest fraglich. Eine Entlastung der Gerichte wird dadurch wohl eher nicht zu erreichen sein.
Die Diskussion dieses Änderungsvorschlages dürfte interessant werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Fey