Wider das politische Getöse einiger Krankenkassen

  • Hallo Wurmdobler,

    fast richtig informiert. Lauterbach sitzt im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken.
    In sofern ist die mögliche Hoffnung auf Lobbyisten berechtigt.

  • Na, da hat sich die DKG ja wieder mächtig ins Zeug gelegt. Jetzt wird alles gut.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Moin,

    Ich mag ja lästig fallen, aber was ist mit den von den Kliniken noch immer nicht realisierten Reserven der Kodierung?

    1.
    Ich bleibe dabei, zwischen 3 und 6 % der Rechnungen sind nach Untersuchungen des MDK zugunsten der Kostenträger falsch. Dies bezieht sich aber auf die Grundgesamtheit, während die geprüften Fälle vorselektiert sind.
    Würden alle Kliniken richtig kodieren, stünden dem etwiagen Einspareffekt neue Forderungen entgegen.

    2. Die Kosten für MDK und Fallmanagement bei Kassen und KH (Stellenäquivalente, Porto, Softare, Gerichts- und Anwaltskosten) dürften sich sicher auf ca. 1 Mrd. Euro summieren. Auch dies muss vollständig aus dem System finanziert werden.
    2000 KH. Pro KH nur 3 Leute für Med.Con. und Doku-Ass. (Aller Gehalts und Berufsebenen), Hier mit 50.000 Euro berechnet: 300 Mio Euro.
    Pro KH nur 2 SoFa / Teamleiter mit 50.000 Euro BPK: 200 Mio Euro.
    MDK: nur 1000 VK à 80.000 Euro BPK nur Fallgutachten: 80 Mio Euro
    Anwalts und Gerichtskosten: 10 Mio Euro (Schätzung)
    Porto: 10% Fälle: 1,7 Mio mal mind 6 Briefe: 5 Mio Euro
    Seminar, Schulungen, Reisekosten, Referentenhonorare geschätzt 10 Mio. Euro
    Software geschätzt: 10 Mio Euro

    Summe bisher: 615.000.000 Euro.

    Alle Kosten sind extrem niedrig angesetzt. Die BPK dürften höher sein, es dürften höhere Personalzahlen in Ansatz gebracht werden müssen.

    Mein Fazit: bringt alles nichts.

    Gruß

    merguet

  • Einen schönen guten Morgen,

    was mich nahe an den Rand des Wahnsinns bringt, ist die Terminologie. Ich kann mich einfach nicht damit abfinden, dass die Verweildauerkürzung OGVD und vor allem UGVD ein wie auch immer geartetes Kodierproblem ist.

    Bei den Patienten bedeutet das beim Lesen, dass die Krankenhäuser bewusst das komplexe System ausnutzen und falsche Ziffern auf die Rechnungen schreiben. Dass jedoch die Mehrzahl der sogenannten \"Kodierfehler\" darin bestehen, dass der Patient nach Sicht der Krankenkasse zu lange im Krankenhaus war, kommt mir in der Stellungnahme der DKG viel zu kurz.

    Und die Krankenkassen werden sicher diese Kürzung nicht in den öffentlichen Focus stellen, da sie ja sonst ihren Versicherten erklären müssten, warum sie früher entlassen hätten werden müssen (schwieriger Satzbau).

    Ein sonniges Wochenende

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich kann ja verstehen, dass die Krankenkassen gegen die 300€ Regel sind und Anfangs das Ziel bestand, diese abzuschaffen (siehe am Anfang dieses Themas). Im Übrigen finde auch ich, dass die 300€ Regel ihr Ziel nicht oder nur in geringem Umfang erreicht hat.

    Die inzwischen vorherrschende Forderung nach einem \"Strafbetrag\" auf Krankenhausseite halte ich jedoch für absolut kontraproduktiv. Abgesehen von den Auswirkungen, die eine solche Regel auf die Einigungsfähigkeit im MDK.Verfahren hat, wird hier nur wieder Geld, das die Krankenhäuser ja erwirtschaften müssen und daher letztlich wieder vom Beitragszahler stammt, der unmittelbaren Krankenversorgung entzogen.

    Abgesehen davon ist diese Diskussion auch politisch völlig widersprüchlich. Man kann nicht einerseits die wirtschaftliche Ausrichtung des Gesundheitswesens fordern und andererseits kritisieren, dass die Beteiligten diue wirtschaftlichen Anreize versuchen auszunutzen. Die im Entgeltsystem angelegten Anreize sind bewusst enthalten, es gibt entsprechende Regeln, Fehlanreize zu vermeiden (z. B. Wiederaufnahmeregeln) und auch die Kontrollmechanismen über die Rechnungsprüfung einerseits und die Prüfung nach §17c KHG andererseits sind dem Grunde nach ausreichend. Wenn es wirklich um die \"schwarzen Schafe\" geht, dann bietet die 17c-Prüfung auch die Möglichkeit der Strafe ( §17c Abs. 3 Satz 4 KHG)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    und die schwarzen Schafe sollten acht Jahre nach Einführung des DRG Systems doch durchaus bekannt sein, oder?

    Viel Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Zitat


    Original von D. D. Selter:
    ...Strafe muss sein II....
    http://www.mds-ev.de/3668.htm


    gestern auch im Ärzteblatt:
    „Will man Fehlbelegung und das sogenannte Upcoding wirksam einschränken, muss man eine zusätzliche Sanktion einführen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

    http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=86848


    Sanktionen im SGB II und SGB III

    Bemerkenswert ist die zunehmend hohe Zahl von Sanktionen, die einer Überprüfung durch Widerspruch oder Klage nicht Stand halten. Der Anteil ganz oder teilweise zurückgenommener Sanktionen im Widerspruchsverfahren betrug im Jahr 2006 31,4% und steigerte sich bis 2009 auf 36,2%. Noch höher ist der Anteil der im Klageverfahren zumindest teilweise zurückgenommenen Entscheidungen. Er betrug 2006 42,1% und liegt seit 2007 durchgängig, zum Teil deutlich oberhalb von 50%.

    http://www.bt-portal.de/wissen/newsdetails/?tx_ttnews[tt_news]=899&tx_ttnews[backPid]=279&cHash=07da22a0c9


    Gruß

    E Rembs