Moin,
die Antwort auf Frage 20 ist doch mal interessant:
\"[...]Die Aufwandspauschale hat durch einen stärker
zielgerichteten Einsatz der Prüfungen zu einem Anstieg der Erfolgsquote für
die Krankenkassen geführt (s. Antwort zu Frage 1).[...]\"
Also hat die AWPS dazu geführt, dass einige KKn Ihre Schrotschußprüfungen aufgegeben, und ein wenig differenzierter nachgefragt haben. Also hat sie doch ihren Zweck erfüllt, gelle?
Auch schön:
\"23. Gibt es für Krankenhäuser verbindliche und unmissverständliche Kodierrichtlinien?
Die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) haben für den stationären Bereich Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren vereinbart. Diese werden Jahr für Jahr weiterentwickelt, so dass bestehende Anwendungserfahrungen einbezogen werden können.\"
Viel geredet, nix gesagt. In der Schule würde da stehen:\"Thema verfehlt!\".
:teufel:
Die Antwort auf Frage 25 enthält einen sehr interessanten Passus:\"[...]Unabhängig davon können sich Krankenhäuser und Krankenkassen, wenn sie
inhaltliche Fehler in dem Prüfergebnis des MDK vermuten, an den jeweiligen MDK wenden, der eine Prüfung der Einwände veranlassen wird[...]\"
Seit wann nimmt denn der MDK Widrsprüche entgegen? Selbst wenn der größte Unfug verzapft wird (\"Keim darf nicht mitverschlüsselt werden, weil Sekundärkodes nicht zu einer Erhöhung der DRG führen dürfen :totlach: :totlach: \") werden Hinweise dazu vom MDK nicht entgegen genommen. Kommt mir mal wieder so vor als wenn jemand geantwortet hat, der nicht sooo den Einblick in die Materie hat.
Viele Grüße