abnorme Werte oder Beobachtung als HD ?

  • Hallo allerseits,
    wir haben einen Patienten mit unklaren Restriktionsstörungen stationär aufgenommen (bitte stationäre Behandlungsbedürftigkeit außer acht lassen). Diese wurden ausgeschlossen.Als HD wählten wir R94.2, der MDK sagt Z03.8 sei als HD zu kodieren.
    Hat er recht?

    Herzliche Grüße
    medcont

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn ein Symptom oder sonstige Auffälligkeit vorlag, ist dieses zu kodieren, nicht ein Z-Kode. Dies wird eindeutig über die entsprechende DKR vorgegeben. Wenn Sie also abnorme Ergebnisse einer Funktionsuntersuchung haben und hierfür nicht noch ein spezifischerer Kode als R94.2 angegeben werden kann, dann wird dieser zur HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es lagen doch wohl abnorme Befunde vor, sonst wäre der Patient doch wohl nicht aufgenommen worden, oder sehe ich das falsch? Irgendein Symptom muss doch den Verdacht geliefert haben. Und Symptome ausschließen, ist doch eher schwer.

  • Hallo,

    ja, es lag ein abnormer Befund vor. Symptome i. d. S. wurden vom Patienten nicht beklagt.... Bleibt ein Ausschluß, quasi Patient ist gesund :augenroll:
    Aber in DKR D008b ist ja auch geregelt, wie ich mit Verdachtsdiagnosen umzugehen habe. Dies ist doch sicher als Argumentation ausreichend. Und die DKR zu den Z03- Nummern sagt ja auch, dass bei Vorliegen eines R- Kodes dieser vorrangig zu verwenden ist.
    Sehen Sie das auch so?

    Herzliche Grüße
    medcont

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    wenn Sie eine Diagnose ausgeschlossen haben, können Sie diese selbstverständlich nicht kodieren. Dann liegt auch keine VD (mehr) vor. Das mit den R-Kodes im Sinne der DKR hatte ich ja schon dargestellt. Liegen also abnorme Befunde vor, die auf eine Erkrankung hinweisen, diese dann ausgeschlossen wird, ist nach der DKR der Kode als HD zu nennen, der für das Symptom (abnorme Befunde) zuzuordnen ist. Und wenn das nun mal zum Schluss \"nur\" noch der abnorme Befund einer Funktionsuntersuchung ist (ohne Zuordnung einer verantwortlichen Erkrankung), dann ist es eben so.

    \"Wenn ein Symptom, das mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang steht, vorliegt, wird die Symptom-Schlüsselnummer als Hauptdiagnose zugewiesen, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03. Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen (s.a. DKR D008 Verdachtsdiagnosen (Seite 17)).

  • Hallo Herr Selter,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Dies hatte ich mir als Argumentation genau so gedacht.
    Ich möchte trotzdem mal aus dem mir vorliegenden GA zitieren:

    \"Im Ergebnis der o. g. Diagnostik konnte die restriktive Ventilationsstörung eindeutig ausgeschlossen werden. Der Verdacht auf ambulant nachgewiesene Lungenfunktionsstörungen bestätigte sich nicht. Der Pat. war bei Aufnahme beschwerdefrei, eine Symptomatik bestand nicht, abnorme Befunde lagen nicht vor. Gemäß DKR D002F \"Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen\" ist demzufolge die Z03.8 als Hauptdiagnose zu verschlüsseln. Der Krankheitsverdacht bestätigte sich nicht und eine Behandlung war nicht erforderlich.\"

    Was sagen Sie dazu?

    Herzliche Grüße
    medcont

  • Guten Morgen,

    Auch wenn die Detailinformationen immer noch spärlich fließen, stellt sich der Fall doch anscheinend folgendermaßen da: Ein gesunder Mensch hat in einer Arztpraxis ins Röhrchen gepustet (warum auch immer), und das nicht fest bzw. lange genug. Ergebnis: Restriktion, klassischer Fall von Fehlmessung und Indikation zur Wiederholung der Messung mit entsprechend stärkerer Patientenmotivation. Stattdessen soll das ganze nun stationär abgeklärt werden, obwohl der Patient keine Beschwerden hat. Dort zeigt sich in der nun lege artis durchgeführten Messung keine Restriktion mehr (die sehr wahrscheinlich eh nur ein Messartefakt war) und der völlig gesunde Patient wird entlassen.

    Wenn hier nicht noch irgendwelche anderen Faktoren vorlagen, die noch nicht genannt wurden, können Sie schon froh sein, dass der Fall nicht als primäre Fehlbelegung angesehen wird. Da der Patient anscheinend keine restriktive Störung hat, sondern es sich um ein Messartefakt handelte, kann ich den MDK hier schon verstehen. Oder kodieren Sie bei jedem Patienten, mit dessen Blutröhrchen der Hol- und Bringedienst Fußball gespielt hat, eine Hyperkaliämie? :biggrin:

    Schwülwarme Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo MDK- Opfer,

    oh oh :rotwerd:

    und liebes Forum,

    hier noch einige Informationen: Z. n. Pertussisinfektion, Einweisung vom Facharzt, dort erhobene Befunde anbei, Adipositas, Hypertonie, ACE- Hemmer abgesetzt, Rö- Tharax unauffällig ....

    Bei uns Histamintest --> \"... mäßige Hyperaktivität ... dürfte eher als negativ zu werten sein.... Somit können wir eine mögliche
    Lungenerkrankung mit restriktiver Ventilationsstörung ausschließen.\"

    Ein schönes Wochenende!
    medcont

  • Liebe Mitstreiter,

    ich muss das Thema nun doch noch mal aufgreifen.
    Das Gutachten zum Widerspruch ist nämlich eingetroffen. Meine Argumentation nach DKR (wie in den anderen Beiträgen ausführlich beschrieben) hat nicht zum Erfolg geführt. Ich muss nun überlegen, ob noch ein WS sinnvoll ist (z. B. anderen Gutachter \"anfordern\", weil 2 GA vom gleichen Arzt sind), oder ob man klagen sollte. :d_gutefrage:
    Wie ist Ihre Meinung dazu?

    Herzliche Grüße
    medcont