und wieder Fallzusammenführung - Kombinationen...?

  • Hallo zusammen
    habe einen Fall, wo der Pat. mit OA-## 3 Tage stat. war und dann wg. einer akuten Psychose in die Psychiatrie verlegt wurde (anderes KH). Nach 2 Tagen kam er zurück zur OP. Ok, Fallzusammenlegung wg. Rückverlegung.
    Pat. wurde entlassen und kam mit einer Wundheilungsstörung zurück (innerhalb OGVD, ich habe es mal wg. Komplikation zusammengelegt). Hier war der Pat. dann mit Vacuseal usw. nochmals einige Tag stationär.

    Insgesamt ergeben sich nun 23 Tage Aufenthalt bei einer I02D (8/28/46 Tag Verweildauern), und mein KIS berechnet nun 5 Tage Abschlag - offenbar wg. Verlegung - das leuchtet mir grad nicht ein.
    Ist das korrekt?

    Vielen Dank und viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    warum wegen Komplikation zusammengeführt? Fällt die Wundheilungsstörung in den Verantwortungsbereich Ihres Hauses? (Aber das nur am Rande).

    Ansonsten könne es vielleicht sein, dass Sie den Pat. ganz am Ende nicht nach Hause entlassen sondern irgendwohin verlegt haben oder ihn ganz am Anfang von irgendwo übernommen haben?

    Viele Grüße
    RT

  • Schönen guten Tag Herr Dietz,

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    ...und dann wg. einer akuten Psychose in die Psychiatrie verlegt wurde (anderes KH). Nach 2 Tagen kam er zurück zur OP. Ok, Fallzusammenlegung wg. Rückverlegung....

    Ein rückverlegter Fall enthält eine Verlegung, auch wenn sie mitten im Fall ist. Daher ist bei Unterschreiten der mittleren Verweildauer ein Abschlag nach § 3 FPV vorzunehmen. In § 3 Abs. 3 FPV (Rückverlegung) heißt es ausdrücklich: \"...sowie Absatz 2 Satz 1 [Abschlagsregelung bei Verlegung]anzuwenden\"

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,
    ja, ja, meine Kollegen haben\'s mir auch schon gesagt, aber ich bin doch irgendwie noch mehr Arzt als Controller und Paragrafenversteher, und da leuchten mir solche Sachen manchmal einfach nicht ein...

    Die Komplikationsdiskussion ist so ein anderer Punkt - in diesem Falle wurde steht\'s halt \"in Zusammenhang mit einer erbrachten Leistung\", wobei ich in der Regel NICHT von einer \"Schuld\" des Krankenhauses ausgehe.

    Aber wir haben ja eh in diesem Fall \"betrogen\", denn ein Pat mit CCL von 4, den gibt es doch gar nicht, :totlach: oder was meinen Sie, Herr Schaffert?

    Viele Grüße
    P. Dietz