Hallo zusammen
habe einen Fall, wo der Pat. mit OA-## 3 Tage stat. war und dann wg. einer akuten Psychose in die Psychiatrie verlegt wurde (anderes KH). Nach 2 Tagen kam er zurück zur OP. Ok, Fallzusammenlegung wg. Rückverlegung.
Pat. wurde entlassen und kam mit einer Wundheilungsstörung zurück (innerhalb OGVD, ich habe es mal wg. Komplikation zusammengelegt). Hier war der Pat. dann mit Vacuseal usw. nochmals einige Tag stationär.
Insgesamt ergeben sich nun 23 Tage Aufenthalt bei einer I02D (8/28/46 Tag Verweildauern), und mein KIS berechnet nun 5 Tage Abschlag - offenbar wg. Verlegung - das leuchtet mir grad nicht ein.
Ist das korrekt?
Vielen Dank und viele Grüße
P. Dietz