Guten Morgen Zusammen,
soeben erhalte ich das dritte Gutachten des MDK (BaWü). Nach dem ich bereits zweimal widersprochen habe und mit 2 G-AEP Kriterien gekonntert habe, schribt der Gutachter wie folgt:
\"Die AEP Kriterien sind nicht auf den Einzelfall anzuwenden, sondern nur bei entsprechenden Stichprobenprüfungen. Eine rechtliche Erörterung findet hier nicht statt, der Sachverhalt ist abschließend beurteilt\"
Dachte bisher, dass die Kasse eine Stichprobenprüfung macht und der MDK den Einzelfall prüft?!
G AEP:
Die Kriterien sollen
Transparenz darüber schaffen, wann eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus nach Auffassung der
Vertragspartner erforderlich ist. D.h. es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Positivliste zum
Ausschluss unstreitiger, notwendigerweise vollstationär zu behandelnder Fälle.
Wie passt das nun zusammen?
Vielen Dank für das Licht im Dunkeln....
Viele Grüße
W.Miller