Obdachlos, Ausländer, keine Versicherung.

  • Hallo TT,

    nicht das Sie mich missverstanden haben. Die Ärzte sollnen Pat. natürlich nach bestem Wissen und Gewissen behandeln. Das steht ausßer Frage, aber Sie sollten ein Blick auf die Notwendigkeit haben. Obwohl dass vielleicht nicht immer einfach ist.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo - hatte Sie auf jeden Fall so verstanden. An solchen Fällen zeigt sich aber auch ein nicht unerhebliches Risiko für ein KH wenn sich sowas in bestimmten Regionen häuft.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Guten Tag,

    leider bewahrheitet sich wieder der Spruch \"Wer lesen kann, ist klar im Voteil\" mit meiner Ergänzung \"und auch bis zum Ende liest\". Genau der Punkt der Feststellung der Hilfsbedürftigkeit ist unser Knackpunkt, denn zur Behandlung bringt niemand sein Barvermögen mit, bei von der Autobahnpolizei aufgegriffenen ausländischen Patienten auf der \"Durchreise\" schon gar nicht. Die Unter/Durchsuchung der Habseligkeiten sollte dann schon von der \"Staatsmacht\" bzw. dessen Handlungsbefugten erfolgen, ist/war aber nicht machbar. Erschwerdend wurde vom Sozialamt angeführt, dass die Vermögensverhältnisse im Herfunftsland dann immer noch nicht glaubhaft gemacht wurden (Verkehrswert eines Hauses in Tschetschenien??).
    Also einfach zu früh gefreut
    MfG di-stei

  • Hallo -

    dazu müsste das KH ja fast einen Privatdetektiv anstellen. Die Polizei wird ja kaum die Vermögensverhältnisse klären können.

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Guten Tag,

    Zitate aus dem Ablehnungsschreiben des Sozialamtes: \"Die materielle Beweislast dafür..... trägt der Nothelfer selbst. Durch die Bundespolizei XY haben wir Mitteilung erhalten, dass keine Durchsuchung der Person durchgeführt wurde und demzufolge konnte auch nicht ermittelt werden, ob Sicherheitsleistungen in Form von Bargeld vorlagen.\" Fazit bzw. Schlusswort aus dem Schreiben: \"Das bedeutet, dass, wenn das sorgfältige Bemühen um Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, diese Unaufklärbarkeit zu Lasten des Nothelfers geht und zur Zurückweisung seines Anspruchs führt.\" Also muss eine glaubwürdige Dokumentation der Vermögensverhältnisse durch das KH geführt werden, trotz aller Sprachbarrieren, vorzeitiges Beenden der Behandlung und spurloses Verschwinden der Patienten.
    MfG di-stei

  • Hallo zusammen,
    hier eine andere Konstellation, bei der ich um fachliche Unterstützung der Kassenmitarbeiter hier im Forum bitte (falls sich sonst noch jemand auskennt gerne auch)

    Patientin wird mit Schlaganfall aufgenommen und therapiert. Aus medizinischer Sicht ist wegen der doch guten Genesungsfortschritte eine Reha indiziert.

    Die Patientin ist derzeit nicht krankenversichert, war es aber bis vor ein paar Jahren.
    Wir haben nun eine Anzeige an das Sozialamt gestellt und eine KÜ bei der ehemaligen KK auf Basis von §5 Abs.1 Nr 13 SGB V beantragt.
    Die Telefonate mit der Kasse enden jeweils damit:
    ja, wir kümmern uns darum und melden uns.
    Am nächsten Tag dasselbe.
    heute war eine andere Dame am Telefon, frisch aus dem Urlaub und ohne Übergabe. Es gäbe da einen gewissen Personalmangel und Überlastung und sie würden sich melden ....

    Eine Verlegung in die Reha ohne Kostenzusage ist schwerlich vorstellbar (ich kenne keinen Reha-Träger der das machen würde)

    Sollen wir die Patientin jetzt ins Pflegeheim verlegen (es gäbe angeblich tatsächlich ein Heim, das die Dame ohne Krankenversicherung aufnehmen würde) oder gibt es eine Chance auf Reha?

    Natürlich berührt diese Frage die Grundfesten unseres solidarischen KV-Systems und die Frage der Eigenverantwortung des Patienten spielt auch eine Rolle.

    Hinzu kommt:
    der gesetzliche Betreuer der Patientin möchte sich jetzt gerne in den Urlaub verabschieden und hat für sich beschlossen, dass die Pat. dann halt so lange im KH verbleiben solle.

    Für Hinweise / Erfahrungsberichte und Ratschläge wäre ich dankbar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Herr Horndasch,

    und ich dachte wir bekommen immer die \"schönen\" Fälle.

    Vielleicht helfen Ihnen die beiden SG-Urteile weiter.

    Da geht es zwar nicht um die Reha, aber um den Antrag und darum, dass die Pflichtversicherung \"kragft Gesetzes\" entsteht.

    Sind leider noch nicht rechtskräftig

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Horndasch,
    habe gerade ein Problem damit, dass die Dame einen gesetzlichen Betreuer hat, aber keine Krankenversicherung (seit mehreren Jahren?????). Wie geht das denn? Würde den Herrn erst in Urlaub gehen lassen, wenn sie wieder eine hat.....Zumindest sollte er doch einen Vertreter haben, der sich dann darum kümmert. Sonst bleiben Sie am Ende auf den Kosten sitzen, die SIe keinem in Rechnung stellen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anne