Nachträgliche Prüfung

  • Liebes Forum,

    wir haben als Klinik folgendes ansinnen der Gesundheitskasse.

    Mit Datum 04.2009 erfolgt die Benachrichtigung das der OPS Kode 5-399, 5-388 für die Jahre 2005 und 2006 nicht kodiert werden darf. 8o Diesem Vorgang stimmen wir auf Basis des BSG Urteils ja auch zu. Aber das Urteil des BSG stammt aus 2008 und wird erst jetzt umgesetzt. Die Erlösausgleiche für die Jahre 2005 und 2006 sind ja bereits gelaufen!! sieht jemand eine Möglichkeit, oder eine argumentationshilfe mit der wir dieses bestreben verhindern können, insbesondere, da uns diese Fälle zu keinem Zeitpunkt als Anfrage vorlagen???

    Mini Case Performer

  • Hallo Mini Case Performer -

    evtl. hilft die Suche unter dem Begriff \"Verjährung\" hier im Forum. Meine Rückfragen: Warum kann 5-399 und 5-388 für die Jahre 2005 und 2006 nicht kodiert werden? Welches BSG Urteil meinen Sie?

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Herr Rembs -

    besten Dank. Sowas betrifft unser Haus nicht. Aber meine Lieblingsvokabel findet sich: \"monokausal\".

    Herzlichen Dank.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,
    Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass endgültige Erlösausgleiche immer ein Risiko bedeuten. Meist für das KH, wenn die KK solche Fälle aufrollt. Sie haben u.a. zwei Möglichkeiten. In den Budgetverhandlungen eine Vereinbarung treffen, dass bei endgültigen Erlsöausgleichen der Sack nicht noch mal aufgemacht wird, egal von wem und warum. Oder: sie suchen alte Fälle raus und fahnden nach unterlassenen Kodierungen und machen eine Nachkodierung von alten Fällen (müssen Sie wissen, ob das ggf. lukrativ sein kann).
    Mir persönlich gefällt Variante 1 besser.
    Oder sich vor Abschluss der Verjährung auf keine endgültigen Ausgleiche einlassen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Mini Case Performer,

    wir vereinbaren mit den Kostenträgern jedes Jahr zunächst einen vorläufigen Erlösausgleich, der in den Folgejahren ggf. zu korrigieren ist. Erst mit Verjährung aller Forderungen stellen wir diesen endgültig. Hintergrund ist genau das von Ihnen genannte Problem. Daran dürfte es auch wenig zu rütteln geben ...

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo Herr Horndasch

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    In den Budgetverhandlungen eine Vereinbarung treffen, dass bei endgültigen Erlsöausgleichen der Sack nicht noch mal aufgemacht wird, egal von wem und warum.


    Tausendmal probiert tausendmal is nichts passiert

    Bis jetzt ist mir dies noch bei keiner Budgetverhandlung gelungen.
    Hat das jemand mal so in die Budgetvereinbarung aufnehmen können??

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)