Hallo Forumsteilnehmer!
Wie verfahren Sie in Prüffällen, bei denen die stationäre Notwendigkeit letztlich doch nicht vorhanden war. :rotwerd:
Wie berechnen Sie die erbrachten Leistungen gegenüber der Kasse? Es gibt ja durchaus Fälle, in denen z.B. eine nachträgliche vorstationäre Abrechnung (Notfälle) oder Abrechnung über KV (Fehlen der Ambulanz) nicht möglich ist.
Geht das in diesen Fällen zu 100%-igen Lasten der Krankenhäuser?
Die Kostenträger sind doch insofern in Höhe der erbrachten Leistungen bereichert? Oder nicht?!? :sterne:
Viele Grüsse
Andi