Stationäre Notwendigkeit abgelehnt - ambulante Abrechnung?

  • Hallo Forumsteilnehmer!

    Wie verfahren Sie in Prüffällen, bei denen die stationäre Notwendigkeit letztlich doch nicht vorhanden war. :rotwerd:

    Wie berechnen Sie die erbrachten Leistungen gegenüber der Kasse? Es gibt ja durchaus Fälle, in denen z.B. eine nachträgliche vorstationäre Abrechnung (Notfälle) oder Abrechnung über KV (Fehlen der Ambulanz) nicht möglich ist.

    Geht das in diesen Fällen zu 100%-igen Lasten der Krankenhäuser?
    Die Kostenträger sind doch insofern in Höhe der erbrachten Leistungen bereichert? Oder nicht?!? :sterne:

    Viele Grüsse
    Andi

    Viele Grüße

    Andi :d_zwinker:

  • Hallo Andi,

    wenn Sie keine Möglichkeit zur ambulanten Abrechnung (Ermächtigung, vorstationär, ambulante OP, Notfall) haben, dann gehen Sie eben leer aus. Geht uns gelegentlich auch so (z. B. ESWL).

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, wie lange der Zeitrahmen ist (bzw. Mindestmengen??), um nachträglich eine stationäre OP in ambulante OP umzuwandeln und abzurechnen? Oder aber geht dies immer ohne jegliche Begrenzungen?
    Ich denke dabei z.B. an Umwandlung nach MDK-Gutachten, welche bei uns
    häufig erst Monate später erstellt werden und eingehen?

    Freundliche Grüße
    Urbbri

  • Hallo,

    wenn die KK einen Fall prüft und im Ergebnis eine ambulante Behandlung als ausreichend angesehen wird, rechnen Sie den Fall direkt mit der KK ab.

    Denn die Leistung haben sie ja erbracht.

    Haben wir zumindest immer so gemacht.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.