Wir haben immer wieder Fälle, wo wir nach dem Zweitgutachten weiterhin auf unseren Standpunkt stehen und in Einspruch gehen. Bei einigen Kassen funktioniert das auch - da wird unser Einspruch zum Zweitgutachten akzeptiert und zur MDK-Prüfung weitergeleitet.
:d_zwinker:
Jetzt kommt es aber vermehrt vor, das z.B. die IKK oder AOK den Einspruch zum Zweitgutachten für nicht korrekt empfinden, weil das Zweitgutachten vom MDK verbindlich ist. Wenn das KH damit nicht einverstanden ist - ist als nächstes ein Klageverfahren einzuleiten.
:devil:
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die besagt dass ein Einspruch zum Zweitgutachten nicht mehr möglich ist - hier als nächster Schritt Klage vor Sozialgericht ???