8-981.0/1 Monitoring, 6 Parameter

  • Bei uns findet sich ebenfalls die Atemfrequenz auf dem Monitorausdruck.
    Die sechs Parameter sind:
    - Puls
    - Blutdruck
    - EKG
    - O2-Sättigung
    - Atemfrequenz
    - Temperatur
    Wobei die Temperatur manuell eingetragen wird

    Gruß
    Lara

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Ich sehe schon die Neuro-Komplexbehandlung ist überall ein Problem.
    Was mich interessieren würde wie wird das bei Euch gemacht mit der Behandlung eines Defizit.
    Bei vorhandenen zwei Defiziten wie Hemiparese (z. B. krankengymnastisch beübt) und bei zusätzlicher Aphasie (logopädisch behandelt), müssen hier beide täglich mindestens einmal, oder reicht es aus wenn ich nur 1 Defizit davon tgl. behandle
    Ich habe von einem Kollegen die Neuro übernommen und der hatte mir gesagt dass es reicht wenn 1 Defizit auch wenn mehrere vorhanden sind 1x tägl. behandelt wird.
    Geschrieben stehts ja eigentlich anders - eine Behandlungseinheit pro Defizit.
    Wie macht ihr das wenn ihr einen Pat mit Aphasie, Dysarthrie, Fazialisparese oder Dysphagie habt. Bei uns gibt das speziell an den Wochenenden Probleme das unser Logopäde nur konsiliarisch tätig ist und am Wochende nicht im Haus ist.
    Wäre für Tips und Hinweise hierfür sehr dankbar.

    MfG

    kade1766

  • Guten morgen zusammen, hallo Kade,

    zum Glück haben wir in diesem Bereich keine Probleme.
    Anfangs hat der MDK zwar auch ein paar mal versucht die Komplexbehandlung zu streichen (vor allem bei der TIA) weil keine Logo/ Ergo/ KG gemacht wurde - nur wenn kein Defizit vorliegt, kann man ja wohl auch keins behandeln, oder ? Also ist der OPS-Code korrekt verschlüsselt worden.
    Umgekehrt ist das auch der Fall wenn ein Patient sehr schwer betroffen ist. Dann muß der Therapeut ja auch manchmal etwas abwarten um tätig werden zu können. Meistens erfolgt bei uns der therapeutische Erstbefund, und wenn dann mal ein Tag nichts passiert bemängelt das auch niemand.
    Und wenn der Patient nicht gerade morgens aufgenommen wird also eher gegen Mittag/ Nachmittag oder Abends, dann ist es auch nicht verwerflich wenn der Therapeut erst am nächsten Tag den Patienten behandelt.
    Nur wäre es m.E. sinnvoll den Logopäden auch mal wenigstens für den Samstag (auf Abruf) zu aktivieren!

    Viele Grüße
    Sebastian

  • Lieber Sebastian,

    Sie scheinen einen freundlichen MDK zu haben.
    Wenn an einem Tag in einem Bereich nichts dokumentiert ist (ggf. eine nicht vorhandene Therapiefähigkeit, die sich dann aber mit der gesamten anderen Dokumentation decken muss!), verlangt der MDK hier sofort die Streichung der OPS.
    In den Empfehlungen der Deutschen Schlaganfallgesellschaft heißt es, dass \"am Wochenende diese Leistungen auch von Mitgliedern des Stroke-Unit-Teams erbracht werden können, sofern diese nachweisbar dafür speziell qualifiziert sind und sich diese Leistungen nicht wesentlich von den wochentags erbrachten Leistungen unterscheiden.\"
    Der MDK verlangt Schulungsnachweise, sogar dann, wenn die Leistungen von den neurologischen Fachärzten durchgeführt werden!

    Übrigens heißt es im OPS \"Beginn von Maßnahmen [...] innerhalb von 24 Stunden...\" Es ist also vollkommen rechtens, wenn am Aufnahmetag (Aufnahme nachmittags / abends) nicht gleich mit der Therapie begonnen wird.

    Hallo Kade,

    im OPS heißt es: \"eine Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem Bereich\". Es muss also eine Therapieeinheit pro Bereich (Logo, Physio etc. ) erfolgen nicht pro genanntem Defizit.


    Viele Grüße
    Lara

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Hallo Lara,

    im OPS heißt es: \"eine Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem Bereich\". Es muss also eine Therapieeinheit pro Bereich (Logo, Physio etc. ) erfolgen nicht pro genanntem Defizit.

    verstehe ich das richtig, Pat kommt mit einer Hemiparese + Dysarthrie, liegt 2 Tage auf Stroke Unit und wird tägl. einmal von der Krankengymnastik behandelt. Das reicht aus um die 8-981.0 zu kodieren?

    Danke schonmal für Deine Antwort

    Viele Grüße

    kade1766

  • Manchmal ist der MDK eben freundlich, es geschehen manchmal eben doch Wunder... Scherz bei Seite - ich habe sogar schon mal ein MDK-GA erhalten in dem der OPS nicht gestrichen wurde und der Gutachter geschrieben hat : \"... im Wesentlichen erfüllt\"!!! Wenn das generell so gesehen würde wäre vieles einfacher, ich weiß.

    Zu Kade: die beiden Symptome werden von unterschiedlichen Therapeuten behandelt (Hemiparese vom Krankengymnasten & die Dysarthrie vom Logopäden), also zwei mal Therapie von zwei unterschiedlichen Therapeuten!!!

    Grüße

    Sebastian

  • Moin,

    jetzt springe ich mal auf die andere Seite des Grabens. Ich ärgere mich dauernd über die zu strikte Auslegung der Komplexziffer, insbesondere was das Monitoring oder die zwanghafte 6-Stunden-Intervallgrenze betrifft.

    Aber bezüglich der Maßnahmen bei Defizit erlaube ich mir einen anderen Standpunkt. Hier ist nämlich tatsächlich die Prozessqualität berührt.

    Wenn der MDK aufzeigt, dass in einem der genannten Bereich eien Defizit exisitert und eine entsprechende, also genau auf das Defizit gerichtete Behandlung nicht stattfindet, dann hat hier die Versorgungsqulität gelitten.
    Dem sollte man hausintern einen Riegel vorschieben, um die Versorgung der Pateinten zu verbessern.

    Insofern können die Ga des MDK in dieser Beziehung auch einen echten Beitrag zur Verbesserung der behandlungsqulität leisten.

    Bei einem fehlenden Kurveneintrag für Atemfrequenz sehe ich ein solches Defizit nicht.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Kade,

    nein, es heißt ja \"pro genanntem Bereich\".
    Im genannten Beispiel also täglich KG wg. Hemiparese und täglich Logopädie wg. Dysarthrie.

    Viele Grüße
    Lara

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Hallo Mitstreiter,

    mal wieder was neues zum 8-981.*.

    Fall aus dem Jahr 2009. Es geht um die Häufigkeit der Dokumentation der ärztlichen Befunde. Neurostatus wird jeweils um 8, 14 und 20 Uhr dokumentiert. Und nun kommt es: \"Dem OPS kann nicht entnommen werden, dass nachts keine Untersuchungen vorzunehmen sind, lediglich das Intervall zwischen zwei Untersuchungen kann länger als 6 Stunden betragen. Somit sind die Mindestmerkmale nicht erfüllt und der OPS kann nicht angegeben werden.\"

    Comments please :)

    Gruß
    GenS

  • Moin GenS,

    Naja, sie haben haben zwischen 20:00 und 08:00 Uhr eine \"Lücke\" von 12 Stunden.

    2010 hätten sie damit die geforderte Zeitspanne von 8 Stunden überschritten:

    \"6-stündlicher (maximaler Abstand nachts 8 Stunden) Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen\"

    Quelle: http://www.dimdi.de/static/de/klas…8.htm#code8-981

    2009 stand das aber so noch nicht im OPS:

    \"6-stündlicher (außer nachts) Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen\"
    Quelle: http://www.dimdi.de/static/de/klas…2009/fr-ops.htm

    Jedoch gibt es eine Stellungnahme der DSG und DGN (http://www.dgn.org/stellungnahmen…-ops-8-981.html), die sagt: \"Aus fachlicher Sicht stimmen die DSG und DGN dieser Präzisierung [Anm.: d.h. der Neuregelung 2010] und der dort vorgesehenen Intervallbreite zu, da ohne Zweifel auch nachts eine Schlaganfallprogression auftreten kann, die nicht übersehen werden darf.\"

    Jetzt wird es schwer: rein formell habe sie natürlich recht: 6 Stunden waren 2009 nie Nachts gefordert. Wie sind aber die Chancen einen ihnen wohlwollenden Gutachter für eine Klage zu finden, wenn die Fachgesellschaften (DSG + DGN) selber sagen, dass 8 das maximale Intervall ist?

    Und was heßt \"Nachts\"?
    § 33 LuftVO sagt dazu : Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
    \"[...] Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. [...]\"
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/luftvo/__33.html

    Denn korrekten Zeitpunkt der Nacht für ihren Fall können sie hier noch berechnen lassen: http://www.mondkalender-online.de/sonnenuntergang.asp

    Ansonsten schönes Wochenende!

    Jannis

    [edit:] Nur zum besseren Verständnis: ich habe keine Ahnung, was das DIMDI als Nacht versteht. Darum der Wink mit dem LuftVO. Sie können beliebige andere Definitionen dafür heranziehen:

    wird wohl eher passen: Arbeitszeitgesetz
    § 2 Begriffsbestimmungen
    (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__2.html

    ;)