8-981.0/1 Monitoring, 6 Parameter

  • Hallo alle miteinander,

    zunächst einmal völliges Einverständnis mit dem Statement von Herrn merguet. Die streng formale Auslegung ist abstrus und treibt hier schon mehrfach geschilderte Blüten.
    Aber wenn mir auf KH Seite mal ganz ehrlich unsere eigenen Argumentationen bei der Auslegung der DKR ansehen, dann ist diese \"Wortklauberei\" doch ein großer Teil unserer täglichen Arbeit. Spätestens wenn es vors SG geht, wird dies doch existentiell.
    Leider steht häufig nirgendwo, was der \"vermutliche Wille des Verstorbenen\" Verzeihung des Regelschreibers, Gesetzgebers, der Selbstverwaltung etc. wohl war. Und diese Quellen tragen meist wenig zur Aufklärung bei.

    Zur NKB zurück: wir haben ein Procedere etabliert, wo die 6(8)h Intervalle durch einen \"Visitenbogen\" mit Handzeichen des Arztes quittiert werden und bei neurolog. Auffälligkeiten/ Änderungen diese in der Kurve dokumentiert werden.
    Da fehlt aber ein neurolog. Status alle 6(8)h und dies wird zum Anlaß genommen die gesamte Kodierung für ungültig zu erklären- fomale Interpretation.
    Glücklicherweise gibt es hier auf der Seite der Kasse /MDK noch viele, die durchaus begreifen, dass unnötige Dokumentation sinnlos ist und durch die Handzeichen der Behandler ja bestätigt, dass der Pat. gesehen wurde. Damit hat er nach meiner Auffassung auch die jurist, Verantwortung für übersehene Veränderungen- und die Verhinderung dieser ist ja der medizin. Inhalt der Vorschrift.
    Ganz nebenbei hält sich der Verlauf des Apoplex nicht unbedingt an diese Intervalle.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Forum,

    wir haben nun mal eine ganz andere Variante für die Ablehnung der 8-89b erfahren.
    Die neurologische Überwachung wurde 6 stdl erbracht und dokumentiert. Da der MDK eine ärztliche Gegenzeichnung fordert, wurde dies von einem Arzt erbracht. Nun argumentiert der MDK dass es wohl nicht sein kann, dass ein Arzt über 72 h im Dienst ist. Wie können wir uns dagegegen wehren? Die Überwachung wurde erbracht, alle anderen Mindestvoraussetzung sind erfüllt. Hier geht es doch wirklich nur noch um Kosten sparen.
    Ein anderer MDK lehnt die Prozedur mit der Begründung ab, dass die Strukturvoraussetzungen nicht geprüft seinen.

    HELP!!!

    Danke und Gruß
    bewe

  • Hallo bewe,

    die Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Schlaganfallgesellschaft und der DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Neurologie nimmt dazu wie folgt Stellung:

    [...] Der MDK vertritt jetzt die Auffassung, dass Untersuchung und Dokumentation ärztlich erfolgen müssen. Um zukünftige Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden bzw. eine Eindeutigkeit herbeizuführen, empfehlen die DSG und DGN, dass der neurologische Befund von Ärzten erhoben und dokumentiert wird. Diese Dokumentation kann in standardisierter Form erfolgen.\"

    Da der MDK davon ausgehen muss, dass der Unterzeichner auch die Untersuchung durchgeführt hat, ist in Ihrem Fall m. E. die Frage nachvollziehbar.
    Allerdings wird in der Stellungnahme auch gesagt, dass es \"aus fachlicher Sicht durchaus vertretbar ist, dass speziell weitergebildetes Stroke Unit-Personal eine derartige Dokumentation unter Arztaufsicht durchführen kann\" und am Schluss: \"Eine einseitige Interpretation durch Einzelne ist einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht zuträglich. Eine rückwirkende Aberkennung der OPS aufgrund dieser einseitigen Auslegung wird daher von der DSG und DGN strikt abgelegt.\"

    Vielleicht helfen Ihnen diese Hinweise weiter....

    Was die Strukturvoraussetzungen angeht - es ist nicht Sache des MDK diese zu hinterfragen, sondern Sache der Krankenkassen ...

    Viele Grüße
    Lara

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Hallo liebe Forumsschreiberlinge,
    da es sich eng an die Thread-OPS anlehnt, habe ich mal eine Frage zur OPS 8-98b:
    In der Formulierung steht folgendes:
    \"...fachliche Behandlungsleitung durch einen Facharzt der Neurologie oder einen Facharzt der Inneren Medizin (in diesem Fall muß im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein)...

    Was ist nun unter kontinuierlicher Einbindung des neurologischen Sachverstandes im Team zu verstehen?
    Bei uns kommt der (Konsil-)Neurologe meist direkt nach dem CT und wenn keine Auffälligkeiten sind, dann nicht mehr. Reicht das für diese Formulierung aus?
    Gibt es andere Erfahrungen mit dieser für mich recht schwammigen Formulierung?

    Vielen Dank
    Gruß RW 2010

  • Hallo RW2010,

    im Codierleitfaden Schlaganfall 2010 heißt es hierzu:
    \"Der „neurologische Sachverstand“ wurde gemeinsam von der Deutschen
    Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und des Berufsverbandes der Internisten (BDI) folgendermassen definiert:

    „In der spezialisierten Schlaganfalleinheit ist der Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden und steht umgehend am Krankenbett zur Verfügung. Er nimmt an den täglichen Visiten teil. Jeder akute Schlaganfallpatient wird umgehend vom Facharzt für Neurologie untersucht.“

    Wie es vor Ort gesehen wird, muß man ggf. klären.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,
    diese Stilblüte aus einem Gutachten möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
    \"... sind am 05.11., 06.11. und 07.11. keine 6-stündigen Abstände zwischen den neurologischen Verlaufsuntersuchungen erfolgt, sondern nur 3 bzw. 5 Stunden\".

    Schönes Wochenende!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Einerseits: Kenntnisse in Mathematik sind keine Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten.

    Andererseits: es steht im OPS nicht drin \"maximal\" 6 stündlich (das steht nur bei den 8 für die Nacht drin). Formal sind es genau 6 Stunden. (\"6-stündlicher Überwachung und Dokumentation\" )

    Interessanter Ansatz :d_gutefrage:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrter Herr Leonhardt,
    hallo Forum,

    das ist ja ohne Worte..... was war denn die Quintessenz des Gutachters ??? Vorraussetzung für die 89810/1 erfüllt oder gar nicht erfüllt ???

    Das mit dem Haar in der Suppe hatten wir ja schon zu Hauf!

    Viele Grüße

    Sebastian