interm. NIV Beatmung - Wie dokumentieren?

  • Hallo Forum,

    über die Suchfunktion konnte ich leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden.
    Meine Frage: Wie ist eine intermittierende NIV Beatmung zu dokumentieren? Pat wurde aufgrund seiner exazerbierten COPD vom 14.06-19.06.09 abwechselnd mit CPAP ASB und Sauerstoff-Nasenbrille behandelt.
    NIV: 14.06.09 00:00 – 14.06.09 06:51 Uhr
    O2 Sonde 14.06.09 06:51-09:45 Uhr
    NIV: 09:45 – 11:30 Uhr

    Nun stehe ich vor der Frage, wie ich diese Beatmungszeiten zu dokumentieren habe. Ich tendiere eher dazu, lediglich die NIV Perioden als Beatmungszeit anzugeben.
    Wie würden Sie es sehen?

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar
    vielen Dank und freundliche Grüße
    FAMI

  • Hallo -

    m.E. tendieren Sie richtig. Seit 2009 zeigt sich der medizinische Fortschritt auf der Intensivstation in Gestalt von \"insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützte Spontanatmung\". Nach den Gründen wird geforscht.

    FAMI = Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste?

    Herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • hallo.

    siehe auch dazu DKR 1001h: die Dauer der Entwöhnung bla bla bla.....
    :d_gutefrage:
    es wird erst \"getrennt\" gerechnet wenn die Zeit dazwischen größer 6h beträgt.... also alles zusammen rechnen :lach:

  • Hallo -

    \"Das Ende der Entwöhnung kann nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden.
    Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet.

    Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert:
    • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden
    • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) mehr als 7 Tage beatmet wurden: 36 Stunden

    Für die Berechnung der Beatmungsdauer gilt als Ende der Entwöhnung dann das Ende der letzten maschinellen Unterstützung der Atmung.\"

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Vorsicht - die von TT angesprochene 6 h Regel bezieht sich auf die Weaning Phase. Ist demzufolge nicht auf die Problematik von FAMI anzuwenden, da Pat. nicht! initial invasiv beatmet sondern gleich mit NIV - oder hab ich da was falsch verstanden?

    Wir haben auch immer wieder Probleme rein non-invasiv-beatmete Patienten vom MDK anerkannt zu bekommen. Es werden sogar teilweise die tatsächlichen NIV Zeiten nicht anerkannt - was natürlich haltlos ist.

    Viele Grüße
    M. Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo -

    die 6 h Regel hat m.E. nicht TT angesprochen. Wo steht die? Womit wir mitten in den Beatmungsregeln sind. Auch bei \"nur\" NIV geht Waening.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Zitat


    Original von TT:
    Hallo -

    m.E. tendieren Sie richtig. Seit 2009 zeigt sich der medizinische Fortschritt auf der Intensivstation in Gestalt von \"insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützte Spontanatmung\". Nach den Gründen wird geforscht.


    . . . steht doch hier

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo -

    ich dachte Sie beziehen sich auf:

    Zitat

    es wird erst \"getrennt\" gerechnet wenn die Zeit dazwischen größer 6h beträgt

    Diese Stelle kann ich in den DKR nicht finden.

    Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • nein - ich beziehe mich auf diese Aussage von Ihnen

    Zitat


    Original von TT:
    Hallo -

    . . . \"insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützte Spontanatmung\". . .


    und auf folgenden Abschnitt aus den DKR:

    \" Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.\"

    Meiner Ansicht nach kann man das Problem von FAMI nicht mit dieser 6-h-Regel lösen, da eben keine Entwöhnung vorliegt, es sei denn, die Patientin wurde vorher invasiv beatmet. Dies verdeutlicht auch das Beispiel 3 in den DKR noch mal. Ich hoffe ich habe mich diesmal klarer ausgedrückt.

    Viele Grüße
    M. Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • tach. was ein quatsch von mir; natürlich meinte ich, min. 6h pro kalender tag und dann alles zusammen rechnen weil im rahmen des weaning eine pause < 24h quasi wieder von Null gerechnet wird....

  • Hallo besonders an Herrn Graf -

    Entwöhnung ist m.E. keineswegs an eine vorherige \"invasive\" Beatmung gebunden. Beispiel 3 zeigt a) die retrospektive Sicht und b) die mindestens 6 Stunden pro Kalendertag.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)