interm. NIV Beatmung - Wie dokumentieren?

  • Hallo Fimuc,

    genau so ein überspitztes Beispiel hatte ich im Sinn. Ist das wirklich Praxis so zu kodieren?Mit welchem Erfolg?

    Irgendwie verbinde ich mit Weaning etwas anderes.


    Freundliche Grüße

    Karla!

  • Hallo Karla,

    in der klinischen Praxis kann ich mir einen solchen Beatmungsverlauf nicht vorstellen, ich habe so etwas auch noch nicht erlebt. Aber sollte dies einmal passieren, würde ich es auch so abrechnen: weil die Kodierrichtlinie es so verlangt.
    Das wäre dann halt mal ein Fall, wo eine Pauschalierung zugunsten des Krankenhauses ausfällt ... .

    Freundliche Grüße,
    fimuc

  • Zitat


    Original von Karla:

    Die täglichen 6 Stunden Beatmungszeit werden allerdings nur im Zusammenhang mit CPAP genannt. Wird ein Pat. 5 Stunden BIPAP beatmet, z.B. in der Nacht, kann ich dann das Weaning weiter mit berücksichtigen?


    Hallo Karla,
    Sie dürfen die Begriffe Beatmung und Weaning nicht verwechseln. Die von Ihnen erwähnten 6 Stunden-Grenze gilt nicht für Beatmungen, sondern für einen speziellen Fall der Entwöhnung.
    Der genaue Text lautet:

    Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.

    Grundsätzlich wird zuerst beatmet, dann erfolgt das Weaning.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,
    Original von E_Horndasch:

    Grundsätzlich wird zuerst beatmet, dann erfolgt das Weaning.

    Wenn das so einfach wäre. Weaning ist die Phase der Entwöhnung, hier wird durchaus auch noch beatmet, in welchem Beatmungsmodus auch immer.Es gibt auch Fachliteratur, die bereits die Reduzierung des FIO2 als Weaning bezeichnen.

    Offensichtlich wird für die oben genannte 6 Stunden Grenze auch noch zwischen CPAP und CPAP/ASB unterschieden? CPAP ist Atemunterstützung und CPAP/ASB Beatmung?


    Freundliche Grüße

    Karla!

  • Hallo -

    also CPAP wird durchaus auch als Beatmung gesehen z.B. unter http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/030-074.htm: sogar \"Bei der häufigsten Form der SBAS (Schlafbezogene Atmungsstörungen), dem obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndrom (OSAS), ist die Therapie der Wahl die nasale CPAP-Beatmung.\"

    Schönen Tag.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Guten Tag, Forum,

    TT\'s Beitrag beleuchtet einen wichtigen Punkt.

    Auch CPAP wird benutzt zur Atmungsunterstützung, sei es im Kontext des OSAS, sei es im Kontext des Lungenödems. Im weiteren Sinne stellt auch Sauerstoffgabe über Maske eine Form der Atmungsunterstützung / -erleichterung dar.

    CPAP im Kontext des Lungenödemes oder auch postoperativ reduziert die Intubationsrate, somit wäre auch hier die Bedingung \"zur Vermeidung einer Intubation\" bei \"intensivmedizinisch versorgten Patienten\" erfüllt.

    Aber es gibt eine zweite Bedingung: \"bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden\". Dies impliziert eine Aktivität des Gerätes. Für eine CPAP-Therapie kann ich das nicht nachvollziehen. Eine nicht-invasive Beatmung mit Druckkontrolle, Mindestvolumen und Mindestatemfrequenz erfüllt dagegen alle Kriterien der Definition.

    Wir haben es somit mit zwei verschiedenen Definitionen der Beatmung zu tun: Auf der einen Seite die klinisch-beatmungsmedizinische, die weiter gefasst ist, und auf der anderen Seite die kodiertechnische, die enger gefasst ist.

    Anbei noch zwei neuere wiss. Arbeiten zum Thema Entwöhnung

    Einen schönen Feierabend von den Ufern des Neckar und des Rheins

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim


  • Hallo Karla,
    doch es ist so einfach. Sie nehmen sich die Definition der Beamtung lt Kodierregel (also nicht die aus dem Fachbuch) und legen danach den Beginn der Beatmung fest.
    Dann schauen Sie nach dem Ende der Beatmung, bzw. nach den Pausen. Hier sind die Pausen länger als 24 Stunden (bzw. 36 bei den Langzeit-Patienten) entscheidend. Damit ermitteln Sie den ersten Teil der Gesamtdauer der Beatmung.

    Danach schauen Sie noch, ob Sie nach dem Ende des ersten Teils noch spezielles Weaning via CPAP lt. DKR durchgeführt haben. HIER dann die 6-Stunden-Regel beachten. Ggf ergibt sich dann noch ein zweiter Teil der Gesamtdauer der Beatmung, der zum ersten dazuaddiert wird und somit die Gesamtdauer ergibt.

    Bitte sich nicht von Begriffen wie CPAP / ASB / BIPAP verwirren lassen. Gerade unter CPAP verstehen ganz unterschiedliche Konzepte. Entscheidend für die Kodierung ist die Definition der Beatmung lt. DKR. (Gase in die Lunge bewegen; Maskenbeatmung dann, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird.)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    . . . Entscheidend für die Kodierung ist die Definition der Beatmung lt. DKR. (Gase in die Lunge bewegen; . . .)

    Vielleicht wäre es in diesem Zusammenhang einmal sinnvoll, alle die Beatmungsformen beim Namen zu nennen, welche keine Beatmung im Sinne der DKR darstellen. Die Liste dürfte ja endlich sein. Und gerade die Nichtärzte hier im Forum würden davon sicher profitieren.

    Ich würde mal den Anfang machen und CPAP-High-Flow an den Anfang dieser Liste stellen.

    Wer kann ergänzen?

    Viele Grüße
    M. Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Liebes Forum,
    bei einem Kind mit Muskelatrophie und akuter respiratorischer Insuffizienz wurde eine Cuirasse Beatmung eingeleitet.
    Meine Frage: zählt die Negativ-Druckbeatmung im Sinne der DKR als Beatmung?
    Wenn ja, kann ich bei einer Beatmungszeit von über 8 Stunden pro Tag, die Beatmungstage addieren oder nur die einzelnen Intervalle?

    Viele Grüße
    K. Grotenhoff

  • Sehr geehrte Frau Grotenhoff,

    aus einer Veröffentlichung des Schweizerischen Verbands für
    Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer:

    [mark=silver]2. Unterdruckventilatoren werden nur noch selten gebraucht, da sie die inspiratorische Kollapsibilität der oberen Atemwege negativ beeinflussen und dadurch Apnoen/Hypopnoen induzieren.Sie sind bekannt unter den Namen \" Pneumowrap \", \" Raincoat \", \" Poncho \" oder \" Wrap \". Der Beatmete liegt mit dem Thorax in einem Brustgitterkorb (\"Cuirasse\") aus Kunststoff, umgeben von einem waschbaren, luftundurchlässigen Poncho aus Nylongewebe. Im Raum zwischen Thorax und Hülle wird maschinell ein Unterdruck hergestellt, der den Thorax dehnt und eine Inspiration bewirkt.[/mark]

    Da hier weder eine Intubation noch eine Maskenanpassung erfolgt, sind aus formalen Gründen die Bedingungen für eine Kodierung nicht erfüllt. Möglicherweise wurde jedoch bei der Formulierung der DKR aufgrund der Seltenheit der Unterdruckventilation nicht an diese gedacht und sie deshalb nicht in die DKR aufgenommen. Aufgrund des vergleichbaren Aufwandes ist es bei entsprechend intensivmedizinischer Überwachung schon gerechtfertigt, die Unterdruckbeatmung wie eine invasive Beatmung zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim