Berechnung OGVD-Überschreitung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe hier ein Rechenproblem und bitte um Hilfe, da ich bei einer Abrechnung auf ein anderes Ergebnis komme als unsere EDV...! Nun weiß ich nicht, ob ich einen Fehler mache, oder ob es sich um ein EDV-Problem handelt:

    Stationäre Behandlung 06.06.09 - 15.07.09 (um 8:00 Verlegung in ein anderes Krankenhaus)
    Rückverlegung am 15.07.09 um 16:30 Uhr (keine Verbringung!) und stationäre Weiterbehandlung bis zum 27.07.09.
    Abzurechnende DRG: A11F (OGVD lt. Spalte 9 = 37)

    --> wie viele Zuschlagstage sind hier abzurechnen und warum??

    Werde mein Ergebnis erstmal für mich behalten...! :biggrin:

    Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.
    NDdorf

  • Hallo,
    also ich komme auf 51 Behandlungstage (der 15.07. zählt ja als Rückverlegungsaufnahmetag wieder mit).
    (51-37)+1=15 Zuschlagstage

    Allerdings wird eine Verlegung unter 24 Stunden von den Kassen sowieso als Verbringung gehandelt. Was aber nichts an der obigen Rechnung ändert.

    Was sagt denn ihre EDV?

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    ob Verbringung oder Verlegung spielt keine Rolle. Entweder bleibt der Pat bei Ihnen stationär und wird im anderen Haus \"mitbehandelt\", oder er wird zurückverlegt, wobei dann der 15.07. als Aufnahmetag gewertet wird.

    Also 06.06. - 27.07.09 = 52 Tage (Verweildauer nach § 1 Abs 7 +1) - 37 = 15 Tage Zuschlag.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Super - vielen Dank!
    Nach meinen Berechnungen kam ich auch auf 15 Zuschlagstage; unsere EDV hat allerdings nur 14 berechnet. Handelt sich laut Auskunft von dort wohl um einen Programmfehler.

    Könnte mir höchstens erklären, dass dieser eine Tag (15.07.) dabei eine Rolle spielt. Die Abrechnung wurde mir mittlerweile aber auch von der Krankenhausgesellschaft so bestätigt.

    Danke,
    schönen Abend noch!
    NDdorf