20. Dezember 2002 um 10:15 #1 Ist die Erfassung einer Krankenhaushauptdiagnose ab dem 1.1.2003 Pflicht?Ich finde keine entsprechenden Hinweise in den Kodierrichtlinien oder in irgendwelchen Gesetzestexten.Danke für eine Auskunft.
20. Dezember 2002 um 13:10 #2 Hallo !Wenn Sie mit Krankenhaushauptdiagnose die DRG-Hauptdiagnose meinen dann ja. Problem daran ist, dass unsere Diagnosenbegriffe nicht einheitlich gebraucht werden. Ich würde Ihre Krankenhaushauptdiagnose mit DRG-Hauptdiagnose gleichsetzten.MfG-- Jörg Gust(Med. Controller Marien-Hospital Witten)