Krankenhaushauptdiagnose ab 1.1.2003?

  • Ist die Erfassung einer Krankenhaushauptdiagnose ab dem 1.1.2003 Pflicht?

    Ich finde keine entsprechenden Hinweise in den Kodierrichtlinien oder in irgendwelchen Gesetzestexten.

    Danke für eine Auskunft.

  • Hallo !
    Wenn Sie mit Krankenhaushauptdiagnose die DRG-Hauptdiagnose meinen dann ja. Problem daran ist, dass unsere Diagnosenbegriffe nicht einheitlich gebraucht werden. Ich würde Ihre Krankenhaushauptdiagnose mit DRG-Hauptdiagnose gleichsetzten.

    MfG
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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)