andere neurologische komplexbehandlung 8-98b.*

  • sehr geehrtes forum,

    unsere stroke unit wird von einem internistischen oberarzt geleitet. sämtliche kriterien zur kodierung der 8-98b.* erfüllen wir.
    nun wird in naher zukunft eine strukturprüfung auf uns zukommen.
    etwas kopfzerbrechen bereitet uns jedoch die tatsache, dass wir nachweisen sollen wie die
    \"SICHERSTELLUNG DER KONTINUIRLICHEN EINBINDUNG DES NEUROLOGISCHEN SACHVERSTANDES BEI BEHANDLUNGSLEITUNG DURCH EINEN FACHARZT FÜR INNERE MEDIZIN\"
    erfolgt.
    eine anfrage beim dimdi führte uns ebensowenig weiter, wie die spätere kontaktaufnahme mit dem mdk. niemand möchte sich festlegen. man erhält durchweg unpräzise aussagen bzgl. fortbildungsintervallen etc.
    wenn es keinerlei anhaltspunkte gibt, wie diese \"kontinuirliche einbindung\" aussehen soll ist es nahezu unmöglich die kommende strukturprüfung zu bestehen.
    wie sehen sie diesen sachverhalt?

    mfg
    perrypos

  • Sehr geehrter Herr Perrypos,
    der richtige Adressat Ihrer Anfrage wäre die Fachgesellschaft, auf deren Betreiben das problematische Strukturmerkmal eingeführt worden ist, also wohl DGN oder Schlaganfall-Gesellschaft.
    Ich interpretiere dieses Merkmal dahingehend, dass eine Kooperation mit einem Neurologen bestehen muss, z.B. in Form von täglichen gemeinsamen Visiten oder Fallkonferenzen. Dies sollte ggf. leicht nachweisbar sein.
    Ich bin mir sicher, dass mit \"SICHERSTELLUNG DER KONTINUIERLICHEN EINBINDUNG DES NEUROLOGISCHEN SACHVERSTANDES\" nicht gemeint ist, dass sich der Internist fortbildet und dadurch neurologischen Sachverstand erwirbt.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Tag,
    uns wurde das Strukturmerkmal erst mal aberkannt, da am Wochenende der Neurologe nicht von sich aus kommt, sondern nur auf Anforderung durch den Interisten. Unser MDK interpretiert die kontinuierliche Einbindung als mindestens einmal tägliche Anwesenheit.

    Perrypos
    Sind sie schon weiter?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • guten tag,
    wir haben diesen punkt im strukturbogen folgendermaßen beantwortet.
    \"die einbindung des neurologischen sachverstandes ist durch Dr. xy (facharzt für neurologie) gewährleistet.\"
    daraufhin bat der mdk, dies bitte zu präzisieren. unser chefarzt hat dann die angelegenheit in die hand genommen und den mdk um mitteilung gebeten, welche kriterien erfüllt werden müssen. sobald wir diese informationen haben, sind wir gerne bereit auskunft zu geben, ob die geforderten strukturmerkmale von uns erfüllt werden oder nicht. jetzt warten wir auf eine reaktion.
    unsere stroke - patienten werden täglich vom internisten und auch vom neurologen visitiert. am we hat der neurologe rufdienst.
    ich bin gespannt wie es weiter geht.....
    langsam frage ich mich allen ernstes, ob der OPS 8-98b.* (stroke unit unter internistischer leitung) überhaupt eine daseinsberechtigung hat.

    mit freundlichen grüßen an alle mitstreiter

    perrypos

  • Guten Tag,
    hier die Antwort der Deutschen Schlaganfallgesellschaft auf die Frage
    gibt es von der Deutschen Schlaganfallgesellschaft eine Stellungnahme wie der Satz „in diesem Fall muss im Team der neurologische Sachverstand kontinuierlich eingebunden sein“ im OPS 8-98b konkret in die Praxis umgesetzt werden kann oder soll?


    Sehr geehrter Herr Kollege Horndasch, hierzu gibt es eine Stellungnahme der DSG und des BDI (http://www.dimdi.de/static/de/klas…chlaege2009.htm). Diese Stellungnahmen unterscheiden sich wesentlich. Eine gemeinsame Stellungnahme wird vom DIMDI erwartet, es laufen entsprechende Gespräche. Bis dahin gibt es keine in irgendeiner Form verbindliche Definition.

    Mit freundlichen Grüßen



    Alles klar?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,
    ich muss hier noch einmal anknüpfen:
    ich bin interesiert an einer Kontaktaufnahme mit Kliniken, die den 8-98b abrechnen und auch in der Prüfung bestätigt bekommen. Mit geht es darum herauszufinden, ob sich
    a) unsere Struktur von Ihrer Struktur unterscheidet und eine Differenzierung vom MDK wie auch immer nachvollziehbar wäre oder ob

    b) hier bei identischen Strukturvorausetzungen mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

    Für die letzte Auffassung habe ich mittlerweile Hinweise erhalten, wäre aber an einer Vertiefung interessiert.

    Infos gerne hier per PN an mich.

    DANKE

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    nach Aussage meiner Kollegin aus dem ärztlichen Bereich legt der MDK in Bayern andere Maßstäbe an als in BW. Wir hatten sehr viele Ablehnungen wegen eines Kommunikationsproblems. Obwohl dem VdEK die Bescheinigung vorlag und die DRGs \"freigeschaltet\" waren, wußte der MDK vor Ort nichts davon.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo liebe Mitstreiter.
    Aus aktuellem Anlaß interessiert mich, ob es schon neuere Informationen zu diesem Thema gibt. Auch wir scheitern offensichtlich gerade an der Formulierung der kontinuierlichen Einbindung des neurologischen Sachverstandes.
    Unser Neurologe steht uns konsiliarisch zur Seite und hat einen Rufdienst.
    Danke und Gruß
    West