Liebes Forum,
stationäre Aufnahme wegen Infiltrationsbehandlung der Bandscheiben.
Der MDK sreikt.
Wie wird es anderswo gehandhabt?
Herzlichen Dank
Nika
Liebes Forum,
stationäre Aufnahme wegen Infiltrationsbehandlung der Bandscheiben.
Der MDK sreikt.
Wie wird es anderswo gehandhabt?
Herzlichen Dank
Nika
Hallo Nika,
heißes Thema, wird von MDK zu MDk anders gehandhabt.
1. Eine Indikation zur stationären Therapie muß bestehen, ggf. override Option bei Beschwerdepersistenz durch amb. Therapie (Sollte aber auch entsprechend dokumentiert sein !)
2. Peridurale Injektionen bedürfen einer Überwachung, im ambulanten Bereich kaum möglich, zumindest nicht bei intensivierter Therapie
3. Bei reinen Facetteninfiltrationen bzw. Wurzelinfiltrationen (außer HWS - erhöhtes Komplikationsrisiko) sollte die therapeutische Dichte so hoch sein, dass eine vergleichbare ambulante Behandlung nicht möglich ist.
Dies sind alles relative Indikationen.
Ausnahmen Patienten welche in geh- und stehunfähigem Zustand, am besten mit RTW eingeliefert werden.
Die \"konservative\" oder besser \"minimal-invasive Wirbelsäulentherapie\" scheint das nächste Bearbeitungsfeld der KK/MDK zu sein.
Patienten mit chronischen Schmerzen ohne vorhergehende ambulante Behandlung schicken wir zunächst in die ambulante Behandlung des niedergelassenen Arztes weiter. Wenn dieser nicht weiter kommt und die Patienten dann erneut schickt werden diese einer recht straffen Therapie mit täglicher i.v. Analgesie, SChlingentisch, Physiotherapie und täglichen Injektionsbehandlungen etc. therapiert. In Abh. ggf. auch Facettendenervation und andere perkutane Verfahren. Damit hatten wir bisher noch nie Probleme.
Aber \"viel Rücken\" ohne Vorbehandlung, wenig Therapie und lokale Infiltrationen wird - ich meine berechtigterweise - nicht mehr akzeptiert.
Gruß
Hallo Schemmi,
vielen Dank für die ausführliche Antwort
Nika
Hallo alle zusammen,
sorry wenn ich das doch schon etwas verjährte Thema - zumindest in diesem Thread - nocheinmal aufgreifen muss.
Leider haben führen wir erst seit kurzen die PRT's und Facetteninfiltrationen, die durch das CT gestützt sind, durch.
Die Patienten bleiben in der Regel über Nacht.
Bevor der behandelnde Arzt sich für die Injektionen entscheidet werden ambulant CT, MRT, Medikamenttherapien oral etc. durchgeführt. Es erfolgt dann aber die stat. Aufnahme zur Injektion und am nächsten Tag wird der Patient entlassen, soweit keine Komplikationen aufgetreten sind.
Ich bekomme nun eine MDK-Anfrage nach der anderen.
Eine KK hat nun eine bilaterale Vereinbarung angeboten, die wir allerdings noch kalkulieren wollen.
Nun interessiert mich, ob es auch andere KH's gibt, bei denen die PRT's stationär (mit einem Belegungstag) durchgeführt werden und diese Aufenthalte auch vom MDK akzeptiert werden.
Ich wünsche einen schönen Nachmittag.
Hallo Zusammen,
auch wir machen die SSPDA stationär. Unsere Patienten werden in der Regel amb. behandelt, wenn es aber nicht hilft, dann werden sie stationär Behandelt. Die Therapeutische Dichte ist sehr hoch, es laufen mehrere Infusionen am Tag, KG, Denervationen, SSPDA´s usw, alles gut dokumentiert. Leider werden fast alle Fälle vom MDK abgelehnt mit der Begründung, dass alle Maßnahmen ambulant zu erbringen sind. Auch Widersprüche bringen nichts. Wie kann man sich dagegen währen? mir gehen leider die Argumente aus.
Ein schönes Wochenende
Hallo,
mir hilft da immer das BSG Urteil vom 10.4.2008 B3KR14/07
ZitatRand# 17
Krankenhausbehandlung ist vielmehr eine komplexe Gesamtleistung (vgl speziell zur psychiatrischen Behandlung BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr 4 und BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr 4 ). Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Rahmen einer ambulanten Versorgung oder medizinischen Rehabilitation entweder überhaupt nicht oder nicht in dieser Weise, insbesondere dieser Kombination und Konzentration, ergriffen werden könnten.
Leider werden fast alle Fälle vom MDK abgelehnt mit der Begründung, dass alle Maßnahmen ambulant zu erbringen sind.
Guten Tag
Es gibt Patientengruppen für die eine besondere schmerztherapeutische Versorgung
erforderlich ist.
Sprechen Sie mit dem Kassenmitarbeiter
Erklären Sie, warum der niedergelassene Arzt den Patienten einweist z.B.: die stationäre
Schmerztherapie bietet die Möglichkeit, sehr komplexe Schmerzzustände und Patienten, deren Schmerztherapie im Vorfeld gescheitert war oder zu schweren Nebenwirkungen geführt hatte, zu
behandeln
Ale letztes Mittel: Klagen bis zum EuGH
Siehe auch:
Denn viel Leid ist darauf zurückzuführen, dass Patienten zu
lange sich selbst überlassen bleiben. Würden ihre Schmerzen früher behandelt,
dann würden diese auch nicht so leicht chronisch.
So touren die Patienten im Schnitt zwei Jahre lang durch
mehr als zehn Arztpraxen, bevor sie Hilfe erhalten
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/sch…ldung-1.1374598
zum Vergleich
”Und zur Not wären wir bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen.”
Pomberg betonte, dass es dem Klinikum nicht vorrangig um die
knapp 2500 Euro Behandlungskosten gegangen ist, sondern ums Prinzip. Das
Gericht hat zwei weitere Gutachter hinzugezogen und war dann zu der Überzeugung
gelangt: ”Die Leitungsverweigerung verstößt in eklatanter Weise gegen das
Humanitätsgebot”
Schöttes bewertet das Urteil aus Hannover als ”einen
Präzedenzfall gegen die Kaltherzigkeit”. Das Verhalten des medizinischen Dienst
der Krankenkassen und der Krankenkasse sei eine ”fachliche und ethische Insolvenz”.
http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=234111
Gruß
E Rembs
Hallo ERembs, hallo Michu,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit den KK haben ich bereits versucht zu reden, manchmal hat es geholfen und man konnte sich irgendwie einigen, manchmal aber leider nicht. Die Gutachten sind fast alle gleich formuliert: "alle Prozeduren sind amb. erbringbar, es gibt keine Notwendigkeit der stationären Behandlung mit 24 std Ärztepräsenz." Oder einfach nur: " die Notwendigkeit einer stationären Behandlung ist nicht nachvollziehbar". Ich werde nochmal versuchen ein Widerspruch mit dem o.g. BSG Urteil zu schreiben, jedoch ich sehe schon, was für eine Antwort zurück kommt: " es sind keine neue medizinische Aspekte vorgetragen. Dem Widerspruch kann nicht abgeholfen werden. Das Gutachtenverfahren ist definitiv abgeschlossen." :wacko:
Viele Grüße an Alle Mitstreiter