Hallo allerseits,
im folgenden Fall vertreten der MDK und wir unterschiedliche Meinungen:
Bei einem 81- jährigen Patient ist ein Stimmlippenkarzinom bekannt, er ist u. a. mit einer Trachealkanüle versorgt. Die Einweisung erfolgte über den Notarzt. Es sei in der Häuslichkeit wiederholt zu Verschlüssen des Tracheostomas duch Schleim gekommen. Bei uns wurde mit einer Antibiose sofort begonnen und eine BSK durchgeführt. Hier Schleimhaut entzündet mit reichlich trüb- schleimigen Sekret, Nachweis von Staph. aureus. Wir kodierten als Einweisungs- und Aufnahmediagnose Z43.0 (lt. Kodip neben Versorgung auch Verschluss eines Tracheostomas), als Hauptdiagnose gaben wir J20.8 mit B95.6! als Ursache des Verschlusses an. Der MDK- Gutachter sieht J95.0 als Hauptdiagnose. Zur Begründung führt er aus, dass der stat. Aufenthalt nicht wegen einer akuten Bronchitis veranlasst worden sei, sondern wegen der zunehmenden Verlegung der Trachealkanüle. Die Bronchitis sei dann erst im Verlauf diagnostiziert worden. Weiter wird dargestellt, dass es sich bei der Verlegung der Trachealkanüle nicht um ein Symptom handele, welches mit der zu Grunde liegenden Erkrankung der Bronchitis vergesellschaftet ist. Sie sei als eigenständiges Problem zu betrachten. Demzufoge ist gemäß DKR die J95.0 als HD zu kodieren.
Wie ist Ihre Meinung ?
PS: Es gibt noch eine Histologie (\"Gewebsnekrosen, entzündliches Exsudat, nekrotische Schleimhautanteile, Anteile einer Plattenepithelmetaplasie mit Hyperparakeratose aus dem Randbereich einer Trachealkanüle\").
Herzliche Grüße
medcont