Pankreaskarzinom vs. Magenausgangsstenose

  • Hallo,

    zu folgendem Fall sind der MDK und wir uneins:

    Patientin kommt mit ausgeprägter Übelkeit und Erbrechen (schwallartig) zur Aufnahme. Bekannt ist ein Pankreaskarzinom. Weiterhin beklagte die Patientin leichte Lufnot, Hustenreiz, Schwäche und Kraftlosigkeit.
    Primär wurde mit Antiemetika bhandelt, was zur kurzfristigen Besserung der Symptomatik führte.
    Nach kurzzeitiger Besserung trat im Verlauf erneut Übelkeit und massives Erbrechen auf, was ein Umstellen der Medikation auf i.v.-Applikation und parenterale Ernährung notwendig machte.
    Bei dringend anzunehmender Magenausgangsstenose erfolgte die Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur weiteren Behandlung.

    Von uns wurde K31.1 als Hauptdiagnose (Verdachtsdiagnose lt. DKR D008d Verlegung in ein anderes KH) und das Pankreaskarzinom als Nebendiagnose kodiert.

    Der MDK ist nun der Meinung, dass es für die Pylorusstenose keinen Hinweis gibt und die geschilderte Symptomatik auf das inoperable Pankreaskarzinom zurückzuführen ist. :sterne:
    Wie ist Ihre Meinung hierzu?

    Vielen Dank
    M. Gehlert

  • Hallo,

    ich bin jetzt mal garstig.

    Nach den DKR D002f und 0201f Beispiel 8, würde ich glatt die R11 Übelkeit und Erbrechen als HD ansehen.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Frau Gehlert,

    hilfreich in diesem Zusammenhang wäre sicherlich, wenn Sie dem MDK Untersuchungsbefunde vorlegen könnten, die Ihre Verdachtsdiagnose untermauern, wie bsw. einen SonoBefund o.ä.

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Leider habe ich keine Befunde, welche die Verdachtsdiagnose bestätigen. Die Diagnose ist aufgrund der Symptomatik und des Pankreaskarzinoms gestellt wurden.
    Wir haben im Nachgang die Epikrise des Krankenhauses erhalten, in welches wir die Patientin verlegt haben. Im Magen und im Duodenum war keine Stenose nachweisbar, allerdings fand sich im CT eine Stenose im Pbergangsbereich vom Duodenum zum Jejunum.

    Leider kann ich diesen Befund nicht verwenden...

    Viele Grüße
    M. Gehlert

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"Leider habe ich keine Befunde, welche die Verdachtsdiagnose bestätigen. \"

    Dann hätten Sie auch keine Verdachtsdiagnose mehr und die Diskussion wäre obsolet.
    Die DKR D008 sagt je gerade, dass eine Verdachtsdiagnose (bei Verlegung auch ohne Therapie) zu kodieren ist, wenn sie weder sicher bestätigt noch ausgeschlossen ist. Wenn Sie also die Verdachtsdiagnose als solche in Ihren Unterlagen beschrieben haben, ist sie zu kodieren. Sollte aber das CA hierfür als verantwortlich angesehen werden (im Sinne der zugrundeliegenden Erkrankung) würde ich auch das CA als HD fordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau