Split bei 144 Beatmungsstunden?

  • Hallo allerseits,

    ich bin gerade an einem Altfall aus 2007 dran, bei dem ich die Groupierung nicht nachvollziehen kann (früher waren die Kodier-Algorithmen noch unübersichtlich in den Definitionshandbüchern):

    Hauptabteilung, reguläre stat. Aufnahme und Entlassung.
    Alter: 01.01.1965
    Verweildauer: 10 Tage
    HD: I60.7
    Proz: 5-022.00 + 5-021.0

    Beatmung: 143 Stunden
    --> B02D

    Beatmung: 144 Stunden
    --> A13D

    Ich blicke es nicht, wo ist denn dieser Split bei 144 Stunden definiert? Habe zwei unterschiedliche Grouper ausprobiert (In-House Kodip + online-Grouper der DRG-Research Gruppe)

    Dokumentiert sind übrigends 143,55 Stunden (kein Witz!) :)

    *verzweifelt*

    Jannis

  • Hallo Jannis,

    das kann tatsächlich sein. Auf Seite 46 des ersten Definitionshandbuchs wird die Zuordnung u.a. zur A13D dargestellt.

    Die Frage für die Zuordnung lautet

    Zitat

    Apoplexie / TIA / Extrakran. Gef.verschluss außer mit Kraniotomie und Beatmung > 143 Stunden?

    Falls ja, A13...

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Zitat


    Original von Jannis:

    Dokumentiert sind übrigends 143,55 Stunden (kein Witz!)

    *verzweifelt*

    Ich nehme an, Sie haben das schon berücksichtigt, aber ist der Beatmungsbeginn im OP korrekt ausgewiesen?

    Ferner: Brauchen wir vollständige Stunden oder angefangene Stunden? Darf man Stunden kaufmännsich runden?

    Frage über Fragen.

    Gruß

    merguet

  • Naja, das Aufrunden ist ja gemäß DKR glücklicherweise definiert:

    DKR 1001h (ja ist das falsche Jahr, bin aber zu faul zum Suchen):

    Bei einer/mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenhausaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden.

    Gruß
    Jannis