Hallo allerseits,
ich bin gerade an einem Altfall aus 2007 dran, bei dem ich die Groupierung nicht nachvollziehen kann (früher waren die Kodier-Algorithmen noch unübersichtlich in den Definitionshandbüchern):
Hauptabteilung, reguläre stat. Aufnahme und Entlassung.
Alter: 01.01.1965
Verweildauer: 10 Tage
HD: I60.7
Proz: 5-022.00 + 5-021.0
Beatmung: 143 Stunden
--> B02D
Beatmung: 144 Stunden
--> A13D
Ich blicke es nicht, wo ist denn dieser Split bei 144 Stunden definiert? Habe zwei unterschiedliche Grouper ausprobiert (In-House Kodip + online-Grouper der DRG-Research Gruppe)
Dokumentiert sind übrigends 143,55 Stunden (kein Witz!)
*verzweifelt*
Jannis