Verlegung aus Reha in Akuthaus: wird Reha HD zur ND d Akutaufenthaltes

  • Verlegung aus Reha in AKuthaus
    [Fall: Verlegung eines Patienten aus geriatrischer Anschlussheilbehandlung nach Ulcus ventriculi, akut mit Blutung(K25.0) in geriatrische Krankenhaus mit der Hauptdiagnose Pneumonie, n.n.bez.(J18.9).
    Wir haben als Nebendiagnose K25.0 kodiert, da Ulcus nachweislich (durch Gastroskopie-allerdings in Vorkrankenhaus)noch vorhanden.Zwar in Abheilung, mit Fibrinbelag, keine Blutung mehr nachzuweisen, aber es wird hochdosierte PPI-Therapie sowie Kontrollgastroskopie nach 4 Wochen empfohlen.
    Die Behandlung ist also noch nicht abgeschlossen.
    Hat MDK Recht, wenn er verlangt, den ICD-10-Schlüssel K25.0 als Nebendiagnose zu entfernen, da keine Nebendiagnosenrelevanz?

  • Hallo Frau bklehr,

    1. Wurde der Pat. zu Ihnen rückverlegt? (Wiederaufnahmeregelung)

    2. unter Beachtung DKR D003d Def. ND

    - Wie lange ist die Gastro im Vorkrankenhaus schon her?
    (falls noch nicht so lange her, kann man das Ulcus als nicht abgeheilt
    ansehen somit durch PPI-Therapie Ressourcenverbrauch - und aus meiner
    Sicht kodierbar)

    ansonst - liese sich drüber streiten und so sieht es evtl. auch der MDK das daß Ulcus bereits als abgeheilt betrachtet werden könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Spörk

  • Hi,

    also ich seh das so.
    1. Wiederaufnahme wegen Rückverlegung und somit FZ ist Blödsinn, da er aus der Reha kommt. Wenn dann müssten hier andere Vorschriften gelten.
    2. Wurde die PPI-Therapie durchgeführt, dann ist die ND auch kodierfähig da Aufwandsrelevant. Wenn nur Empfehlung, dann kein Aufwand ersichtlich, da auch die Kontrollgastro im jetzigen Aufenthalt nicht erfolgt ist.

    LG