Hallo Forum,
ich habe mir die Beiträge schon angeschaut, aber nur ähnliche Konstellationen gefunden. Ich möchte mich dennoch auf der sicheren Seite wähnen.
Fallkonstellation:
1. 05.10.2008 - 08.10.2008, DRG D63Z, oGVD 6T
2. 18.10.2008 - 19.10.2008, DRG D63Z
3. 21.10.2008 - 23.10.2008, DRG D30B
Fall 1 und 2 sind nicht nach §2 Abs. 1 FPV zusammenzuführen, da die oGVD überschritten ist.
Fall 2 und 3 sind nach §2 Abs. 2 zusammenzufassen mit dem Ergebnis der DRG D30B.
Nun ist die KK der Meinung, dass nach der FZF 2+3 der 1. mit 2+3 zusammenzuführen sei. Meines Wissens ist doch bei FZF chronologisch vorzugehen?! Allerdings finde ich in den Vorschriften keinen eindeutigen Hinweis.
Für hilfreiche Kommentare wäre ich sehr dankbar.
Gruß
GeRo
P.S.: