Fallzusammenführung rückwärts

  • Hallo Forum,

    ich habe mir die Beiträge schon angeschaut, aber nur ähnliche Konstellationen gefunden. Ich möchte mich dennoch auf der sicheren Seite wähnen.
    Fallkonstellation:
    1. 05.10.2008 - 08.10.2008, DRG D63Z, oGVD 6T
    2. 18.10.2008 - 19.10.2008, DRG D63Z
    3. 21.10.2008 - 23.10.2008, DRG D30B

    Fall 1 und 2 sind nicht nach §2 Abs. 1 FPV zusammenzuführen, da die oGVD überschritten ist.
    Fall 2 und 3 sind nach §2 Abs. 2 zusammenzufassen mit dem Ergebnis der DRG D30B.
    Nun ist die KK der Meinung, dass nach der FZF 2+3 der 1. mit 2+3 zusammenzuführen sei. Meines Wissens ist doch bei FZF chronologisch vorzugehen?! Allerdings finde ich in den Vorschriften keinen eindeutigen Hinweis.
    Für hilfreiche Kommentare wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    GeRo

    P.S.:

  • Hallo,

    Krankenkassenmitarbeiter behaupten immer wieder so etwas, wohl aus Mangel an Kenntnissen. Es wäre möglich, den ersten Fall mit dem 3. Fall zusammenzuführen (z. B. bei Partitionswechsel im gleichen MDC von M/A in O). Wenn jedoch die ersten beiden Fälle nicht zusammenzuführen sind, dann kann auch keine Zusammenführung dieser beiden mit dem 3. Fall erfolgen.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    Korrekte Prüfweise wäre:

    1. Fall -> DRG D63Z = OGVD 6 Tage ----> Hieraus ergibt sich der 10.08.08
    2. Fall -> DRG D63Z = innerhalb OGVD 1. Fall? --> NEIN ---> somit keine FZ nach Abs. 1 mgl. (Abs. 2 scheidet ebenfalls aus bei gleichen Partitionen und Abs. 3 schließe ich jetzt aus, da ich vermute, dass es hier keine neue Aufnahme wegen Komplikation war)
    3. Fall ---> DRG D30B ----> Vorfall DRG D63Z ----> Gleiche MDC? ----> JA ----> Partitionswechsel von M bzw. A nach O? ---> JA ---> dann FZ ----> neue DRG für Gesamtfall

    Somit ist also chronologisch vorzugehen.
    Der Kassenmitarbeiter hat entweder die FZ 18.10.-23-.10. nicht als solche erkannt und geht die ganze Zeit davon aus, dass der Pat. durchgängig da wäre (Dann hätte er ja Recht mit der FZ bei gleicher MDC, WA innerhalb 30 Tagen und Partitionswechsel), oder aber er hat vergessen, bei der FZ-Prüfung den zusammengelegten Fall wieder auseinander zu bröseln.
    Dann müsste er eigenltich merken, dass gleiche Basis-DRG und außerhalb OGVD sowie kein Partitionswechsel oder Komplikation vorlieg.

    Ansonsten verweisen Sie doch auf den \"Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkasse und des Verbandes der privanten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen 2009 nach dem KHEntgG und der FPV 2009\".

    Somit also abschließend: SIE HABEN RECHT!

    LG
    \"ein Kassenmitarbeiter\" :)

  • Bei den Kassen gibt es Sushi - nicht schlecht. Laut Wikipedia übrigens \"optisch ansprechend\".

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,

    hahahaha, musste echt lachen ;)

    GeRo:
    Hab bei Fall 3 bei der Prüfung noch die 30-Tage-Frist zur Prüfung FZ vergessen einzubinden.

    Ergebnis bleibt natürlich das gleiche!

  • Hallo GeRoi,
    hallo sushi,

    schließe mich der Auffassung an!
    Noch zur Ergänzung: Die \"BMGS-Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach KFPV 2004\" geben hier Hinweise.

    In Ihrem Fall wird im Schritt 1 nur eine Fallzusammenlegung bei Fall 2+3 ausgelöst (bei Fall 1+2 nicht).
    Die Nr. 1 BMGS-Leitsätze stellt hierzu klar:
    \"... Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig ...\"

    Eine Zusammenlegung von Fall 1+2 wäre bei Ihnen erst in einem Schritt 2 möglich (vorher nicht) und ist somit ausgeschlossen.

    (@ Einsparungsprinz):
    Würde mich interessieren, ob das \"Einsparungsprinz\" an dieser Stelle konsequenterweise wieder anders sieht... :d_gutefrage:

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Guten Morgen Forum, hallo Codemaker!

    dem chronologischen Prüfungsweg welche die Mitstreiterin \"sushi\" beschreibt kann ich nur beipflichten. Auch ich halte nur eine Fallzusammenführung von Aufenthalt 2. und 3. korrekt. Der 1. Aufenthalt ist gemäß FPV nicht mit dem 2. und 3. Aufenthalt zu verbinden und somit seperat abzurechnen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Guten Morgen Einsparungsprinz,

    meine Andeutung passte nicht so ganz, stimmt! Unsere letzte Diskussion ging ja mehr in die Richtung \"zeitversetzte Übermittlung bereits zusammengeführte Fälle\", brauchen wir hier nicht weiter erörtern.
    Danke für die Meldung, war nur interessehalber wegen der letzten Diskussion.

    Schönen Tag noch!

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]