Hauptdiagnose Harnwegsinfekt oder Tumorleiden

  • Hallo Forum:

    Was ist hier Hauptdiagnose?

    Zitat

    Aus der Epikrise:
    Aufgrund einer akuten Harnwegsinfektion wurde die Patientin stationär eingewiesen. Unter kalkulierter Antibiose mit Tavanic, welche sich später auch als resistenzgerecht darstellte, besserte sich die Entzündungssymptomatik deutlich. Auf Wunsch der Patientin und den Angehörigen bei schon früher bekannter Inkontinenz wurde der Blasenkatheter liegen gelassen. Der letzte Katheterwechsel erfolgte am xx.xx.2008. Bei Nachweis von ESBL-Resistenz musste die Patientin isoliert werden. Nach 3-maligen negativen Abstrichen und Urinproben konnte die Isolierung am xx.xx.2008 aufgehoben werden.

    Im Röntgen-Thorax sahen wir einen weiterhin großen Oberlappen-Tumor mit neu aufgetretener Spiegelung. Aus diesem Grunde wurde eine bronchoskopische Untersuchung veranlasst. Aus dem gewonnenen Material wurde erneut ein kleinzelliges Bronchialkarzinom nachgewiesen. Bei nur leicht erhöhten Entzündungszeichen haben wir uns für eine weitere Beobachtung des Befundes entschieden.

    Die paraneoplastisch gedeutete Hyponatriämie nach parenteraler und oraler Natrium-Substitution hat sich deutlich gebessert. Der Natrium-Kontrollwert vom xx.xx.2008 ist grenzwertig. Unter Kalium-Substitution besserte sich auch der Kaliumwert.

    Der Allgemeinzustand ist aktuell mit ECOG 3 (4) zu bewerten. Eine weitere Verschlechterung ist jedoch anzunehmen.

    Eine tumorspezifische Therapie ist für die Patientin unter Berücksichtigung des Verlaufes und ihres Allgemeinzustandes nicht weiter vorgesehen. Im weiteren Verlauf ergeben sich nur palliativ-symptomatische Pflegeansätze (Palliativmedizinische Komplexbehandlung).


    Zur Info:
    Die Entlassung erfolgte in Hospiz.
    Das ZE60 hat der MDK anerkannt.
    Nur mit der HD hat der MDK so seine Probleme.

    Ich bitte um Ihre Vorschläge.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • hallo michu

    ich würde den hwi als hd nehmen, weil:

    D002f
    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.

    lg keks :)

    Gruß Keks :)
    -------------------------------

    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo,

    meine Meinung nach, so wie ich den Brief verstehe, könnte auch passen:

    \"Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen.\"
    Je nach Ressourcen Verbrauch entweder Tumor oder der HWI.

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von MiChu:
    Aufgrund einer akuten Harnwegsinfektion wurde die Patientin stationär eingewiesen. Unter kalkulierter Antibiose mit Tavanic, welche sich später auch als resistenzgerecht darstellte, besserte sich die Entzündungssymptomatik deutlich.

    Bei dieser Formulierung in der Epikrise fällt es schwer, etwas anderes als den Harnwegsinfekt als Veranlassung des stationären Aufenthaltes zu sehen! Auch wenn der Tumor bereits bei Aufnahme bestand und mitbehandelt wurde und selbst wenn diese Behandlung aufwändiger als die des Harnwegsinfektes war, bleibt die Hauptdiagnose die Veranlassung der stationären Behandlung und das ist nach der Epikrise der Harnwegsinfekt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,
    Danke für die Antworten.

    Wir hatten auch den HWI als HD kodiert. Aber der MDK sieht dies anders.
    Wichtig halte ich dabei das die Palliativmed. Komplexbehandlung die zum ZE 60 führt anerkannt wurde.


    Zitat

    Der MDK hat wie folgt begründet:
    Die vom Krhs. kodierte HD N39.0 (HWI) ist med. nicht plausibel. Nach Analyse ist C34.1 (Bösartige Neubildung Oberlappen) die HD, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krhs.Aufenthaltes des Pat. verantwortlich war,
    es wurde nicht nur der HWI sondern das Tumorleiden insgesamt behandelt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Tag,
    sehe ich auch so wie Herr Schaffert.
    Der Harnwegsinfekt ist der Grund für die Aufnahme, der Tumor ist lediglich die Begründung dafür, warum die Behandlung des HWI stationär erfolgte. Zumindest nach dem Wortlaut des Briefes.

    In Analogie zu den Komorbiditäten bei z.B. potentiellen AOP-Fällen. Hier ist ja auch die AOP-Diagnose die HD.

    Und dem MDK wäre zu raten, auch den letzten Satz vor dem Beispiel 2 in der DKR 0201f zu lesen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    vielleicht will der MDK ja auf dieses Urteil hinaus: S 15 KR 293/04, versäumt es aber leider, die der Auffassung zugrundeliegenden Gründe zu diskutieren? Dort steht der \"Leistungsgedanke\" im Vordergrund, während die DKR diesen gerade nicht sehen. Somit ist das Urteil m. E. nicht DKR-konform (ich weiß auch nicht, ob es inzwischen rechtskräftig geworden ist oder ob der Fall in Revision gegangen ist).

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Blaschke:
    vielleicht will der MDK ja auf dieses Urteil hinaus: S 15 KR 293/04, versäumt es aber leider, die der Auffassung zugrundeliegenden Gründe zu diskutieren?


    Leider lasst sich auch aus diesem Gutachten nicht erkennen worauf der MDK seine „Begründung“ aufbaut. Eine Diskussion diesbezüglich findet nur sehr sehr selten statt. Man kann den Eindruck gewinnen das dies nach dem Prinzip: „So ist das, und damit basta!!!“ läuft.
    Damit sind diese Gutachten nichts wehrt. Wurde uns auch schon vor Gericht so bestätigt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hinweise dafür, daß sich der Gutachter inhaltlich differenziert mit dem Einzelfall auseinandergesetzt hat, suche auch ich leider desöfteren vergebens.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke