Tägliche Visite oder Teambesprechung bei "Multimodale Schmerztherapie"

  • Liebes Forum,

    wir haben weiterhin große Probleme mit der multimodalen Schmerztherapie.

    Im OPS 8-918.-- wird eine „tägliche Visite oder Teambesprechung“ gefordert.

    Fallkonstellation:
    Ein Patient wird bei uns 13 Tage behandelt. An zwei Tagen (z.B. 5. und 11. Behandlungstag) lief keine „tägliche Visite oder Teambesprechung“. MDK lehnt daraufhin die 8-918.00 (Multimodale Schmerztherapie, 7 – 13 Behandlungstage) ab. Begründung: Es erfolgte keine tägliche Visite.

    Unsere Ansicht:
    Im OPS wird nicht gefordert, dass die Schmerztherapie am Stück erfolgen muss. Wir haben an 11 Tagen (13 abzüglich 5. und 11. Behandlungstag) alle geforderten Kriterien für die Abrechnung des OPS 8-918.00 erfüllt.
    Muss die 8-918.-- am Stück erfolgen? Gibt es eventl. eine Quelle?
    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

  • Lieber Herr Wagner.
    Die Einzelkriterien des OPS 8-918 sind hier also maximal vom 6. bis 10. Behandlungstag erfüllt, also fünf Tage lang. Da Grundvoraussetzung für 8-918 aber eine mindestens siebentägige Behandlung nach den aufgeführten Kriterien ist, kann 8-918 hier nicht kodiert werden. Tage ohne Visiten werfen zudem immer die Frage nach der Notwendigkeit einer stationären Behandlung auf.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo,
    weil ich grade an diesem Problem war, hier eine Klarstellung des DIMDI
    FAQ vom DIMDI

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • \"Bei Erfüllung der spezifischen Bedingungen des jeweiligen Kodes ...\" wird dort auch vom DIMDI als Grundvoraussetzung für das Zählen von Behandlungstagen angesehen.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    wenn die tätliche Visite gefordert wird, sind natürlich nur die Tage zu zählen an denen diese auch stattgefunden haben.
    Ihren Rückschluss dass aber im o.g. Fall nur 5Tage (6.-10.) zählen ist nicht nachzuvollziehen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Zitat


    Original von MiChu:
    Hallo Herr Weyland,

    wenn die tätliche Visite gefordert wird,


    Hallo Michael,

    aber bitte keine allzu groben Handgreiflichkeiten

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Erwin,
    hat eine Weile gedauert bis ich es erkannt habe.
    Ist wohl auch was für Stilblüten aus der Klinik (Forum).

    ...obwohl manchmal möchte man doch auch mal tätlich werden bei den Visiten, oder?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,


    unser hiesiger MDK kann den OPS Kode 8-983.1 (multimodale rheumatologische Komplexbehandlung) nicht bestätigen, da nach intensiver interner Beratung, zur Bestätigung des OPS auch die patientenbezogene kalendertägliche Dokumentation der korrekten Behandlungsmaßnahmen vorliegen müssen – z. B. korrekte Inhalte der Ergotherapie und Physiotherapie. Die übersendet Behandlungskarte allein sei nicht ausreichend.

    Dazu ist anzumerken, dass der MDK bis vor kurzem die Dokumentation, so wie wir sie übergeben hatten, akzeptiert hat. Daraus ist zu entnehmen, an welchen Tagen wie lange der jeweilige Patient physiotherapeutisch, ergotherapeutisch oder der gleichen behandelt wurde. Die einzelnen konkreten Behandlungen mit Behandlungsverlauf (so wie der MDK dies mittlerweile auch teilweise wünscht) konnten daraus selbstverständlich nicht entnommen werden. Wir finden in den OPS Kriterien keine Hinweise, die das Begehren des MDK unterstützen.

    Aus diesem Grunde bitte ich Sie um Rückmeldungen, ob Sie derartige Vorgänge auch in Ihrem Bereich verzeichnen können. Auch bin ich an einer Einschätzung dieser Auffassung des MDK Ihrerseits interessiert.

    Für Rückfragen stehe ich gerne unter PN zur Verfügung

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,
    bisher liegen Forderungen nach Inhalten der Therapien bei uns noch nicht vor. Die Auflistungen der einzelnen Therapien reichen bisher noch aus.

    Dafür liegt uns aber eine neue Forderung vor:
    Bei einem 14-tägigen Aufenthalt, wo eine während der beiden Wochen geforderte Therapiedichte von mindestens 11 Stunden pro Woche nachgewiesen wurde, fordert der Gutachter nun für eine 3. Woche weitere 11 Stunden Therapienachweise. Einen Widerspruch hatten wir bereits formuliert und versucht, dem MDK klar zu machen, dass der Pat. nur 2 Wochen (14 Tage) behandelt wurde und eine 3. Woche nicht mehr anstand. Dennoch erhielten wir heute das Widerspruchsgutachten, wo uns der MDK wieder den OPS 8-983.1 streicht, da für die 3. Woche keine Nachweise erbracht wurden.
    Bisher wurde der OPS unter den gegebenen Voraussetzungen anstandslos anerkannt. Ist das jetzt eine neue Masche ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

    Gruß
    Krasi

    Krasi
    Abteilung Medizincontrolling

  • Hallo Krasi,

    Rückfrage:
    Erfolgte die Behandlung an insgesamt 14 Tagen (incl. Aufnahme- und Entlasstag? )
    Wenn ja, fragen Sie doch mal bei der KK nach was in diesem Fall die korrekte Kodierung für 14 Tage sei.

    Sollte die KK dies auch nicht berechnen können, müssten Sie wohl das Sozialgericht anfragen.

    Oder war die Argumentation des MDK das Sie weniger als 14 behandelt hätten?


    By the way:
    Gibt es noch andere Häuser in denen der MDK eine patientenbezogene kalendertägliche Dokumentation der korrekten Behandlungsmaßnahmen anfordert?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,
    die Behandlung erfolgte insgesamt an 14 Tagen (incl. Aufnahme- und Entlassungstag). Und für diese beiden Wochen sind die Mindestvoraussetzungen erfüllt (mehr als 11 Therapiestunden pro Woche). Das Problem liegt darin, dass der MDK meint, zur Berechnung des OPS 8-983.1 müssen 3 Wochen belegt sein. Aber 14 Tage sind nun mal keine 3 Wochen ! Es kommen immer wieder neue Ideen auf, um Rechnungen zu kürzen.
    Da der MDK aber so auf sein Recht pocht, dachte ich schon, wir hätten einen Gedankenfehler. So weit ist es schon gekommen. :sterne:

    Gruß,
    Krasi

    Krasi
    Abteilung Medizincontrolling