Echokardiographie zwingend für neurol. Komplexbeh. Schlaganfall ?

  • hallo merguet!

    Zum code 8-981.-
    gehört als mindestanforderung die aetiologische diagnostik.

    Wären Sie mit einer klinik zufrieden, die beim hirninfarkt embolischer genese alles dürchführt außer die kardiale dignostik?

    In dieser hinsicht aus meiner erinnerung:
    Ca 65jähriger patient, verwandter des OA der herz- und thoraxchirurgie. PM-träger, schrittmacher war vom besagten OA implantiert worden. Dann innerhalb kurzer zeit 3 hirninfarkte. TEE-lösung: pm- sonde im linken ventrikel.
    ( im nachhinein eigentlich schon im ekg diagnostizierbar, auch tte )

    Je nach diagnose oder verdacht halte ich die tee für zwingend. Und dann bitte in 8-981.-. Nicht den hausarzt überlassen.
    Osler ( oder Loeb ) werden sich sonst im grab drehen.

    Übrigens, die ausfälle des 65jährigen patienten bildeten sich vollständig zurück.

    mfg ETgkv

  • Hallo ETgkv,
    mal ganz formal und ohne Medizin:
    was ist wenn der Patient die TEE verweigert?
    Muss ich dann auf die 8-981 verzichten?


    Jetzt wiedermit Medizin:

    Ist eine TEE sinnvoll, wenn von vorneherein feststeht, dass eine Antikoagulation kontraindiziert ist?

    Manche Untersuchungen dienen halt auch der persönlichen Neugier, der Kosmetik des Arztbriefes oder der Erfüllung eines OPS-Kodes. Aber helfen sie immer dem (einzelnen und nicht dem statistischen) Patienten?

    Aber auch das sind nur persönliche Erfahrungen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch!

    Bei einer dokumentierten weigerung brauchen Sie 8-981.- nicht streichen, zumindest nicht, wenn ich den fall zu beurteilen hätte.

    Das mit der kontraindizierten anticoagulation liest man öfter, zb. wegen demenz, wobei diese meist schon vor der su-aufnahme bekannt ist.

    Für mich war das bisher ein tabuthema ( man kann da schnell seinen arbeitsplatz verlieren ). Aber jetzt frag ich mich schon manchmal welchen patienten diese art von medizin helfen soll und wer wirklich profitiert, wenn 100-jährige pflegefälle auf die su gelegt werden und der ops formal abgearbeitet wird.

    Sorgen mach ich mir aber nicht, früher oder später werden die finanzen limits setzen.

    mfg ETgkv s. auch pn

  • Hallo liebes Forum,

    ich arbeite auf einer Stroke unit und hatten bis vor kurzen keine Probleme mit der Erfüllung der 8-981.-. Bei einem Pat. mit vorbekannten Vorhoffflimmern haben wir deshalb auf die Differenzialdiagnostik(TTE, TEE usw.) verzichtet. Jetzt will der MDK uns die neurologische Komplexbehandlung streichen, weil wir nicht die Mindesmerkmale nicht erfüllt haben. Obwohl der Schlaganfall durch das Vorhoffflimmern verusacht wurde. Trotz Widerspruch und Erläuterung des Kodierleitfaden Schlaganfall: " Der Umfang der ätiologischen Diagnostik ist im Gegensatz zur der Ultraschalldiagnostik bedarfsangepasst nach medizinischer Notwendigkeit durchzuführen und induviduell unterschiedlich usw." streicht uns der MDK immer noch die OPS. Hat jemand Erfahrung damit?

    Vielen Dank schon mal

    Gruß AM

    Einmal editiert, zuletzt von AM2010 (6. Februar 2012 um 14:18)

  • Hallo AM,

    sollte der MDK nicht einsehen, dass das TEE in Ihrem Fall keine therapeutische Konsequenz gehabt hätte und die Durchführung somit eine Ressourcenverschwendung (schließlich sind wir gehalten wirtschaftlich zu handeln) und unnötige Gefährdung des Patienten darstellt, bleibt wahrschlienlich nur noch die Klage.

    Gelegentlich nutzt es in solchen Fällen, vorab den Sachbearbeiter der KK über die die eigene Sicht der Dinge zu informieren. Dies hat uns schon die ein oder andere Klage ersparrt, funktioniert aber nicht immer


    Viel Glück

    m.jacoby