Schönen guten Tag allerseits,
hat jemand Erfahrung mit der ambulanten/vorstationären Abrechnung von (urologischer) ESWL-Therapie. Im Katalog nach § 115b sind die entsprechenden OPS nicht enthalten. In der Vereinbarung zu § 115a zur vorstationären Abrechnung ist zwar ein Lithotripter als Großgerät aufgeführt, aber keine DKG-NT Ziffern dafür benannt, weil laut Fußnote nicht davon ausgegangen wird, das entspechende Leistungen ambulant durchgeführt werden (können). Ich denke aber, die Technik hat sich seit der Vereinbarung weiterentwickelt. Rechnet jemand ESWL als Großgerät oder ambulant (wie? ) ab oder erbringt das keiner hier ambulant?
Ich wünsche noch einen schönen Tag,