Lithotripsie (ESWL) vorstationär/ambulant

  • Schönen guten Tag allerseits,

    hat jemand Erfahrung mit der ambulanten/vorstationären Abrechnung von (urologischer) ESWL-Therapie. Im Katalog nach § 115b sind die entsprechenden OPS nicht enthalten. In der Vereinbarung zu § 115a zur vorstationären Abrechnung ist zwar ein Lithotripter als Großgerät aufgeführt, aber keine DKG-NT Ziffern dafür benannt, weil laut Fußnote nicht davon ausgegangen wird, das entspechende Leistungen ambulant durchgeführt werden (können). Ich denke aber, die Technik hat sich seit der Vereinbarung weiterentwickelt. Rechnet jemand ESWL als Großgerät oder ambulant (wie? ) ab oder erbringt das keiner hier ambulant?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Herr Schaffert,
    Ihre Frage zur ambulanten Abrechnung interesiert mich auch.
    Wir haben eine Belegabteilung Urologie. Wir können gar nicht Ambulant abrechnen. Wir haben auch keinen eigenen Lithotrypter. 2 mal im Monat kommt ein mobiler ESWL und die Patienten sind dann 1 Tag stationär. DRG mit Abschlag DRG L43Z rel Gew. 0,247 wird stationär abgerechnet und derzeit nur selten auf stationäre Notwendigkeit geprüft. Bisher konntedie stat. Notw. begründet werden.

    Kurt Mies

  • Liebe Mitstreiter,

    das Modell von Herrn Mies hatten wir auch, bis alle Fälle zunächst auf eine Übernachtung, anschließend pauschal auf ambulant begutachtet wurden. Ambulante Abrechnung geht nicht, das war es dann für die ESWL hier in S-H. Daß es 2010 hierfür noch eine eigene DRG sogar mit Split (L42A/B) gibt, ist interessant, andernorts (z. B. bei Herrn Mies) scheint man besser dran zu sein.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke