Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS-...)

  • Schönen guten Tag Dirk,

    interessant... Die Frage wird deine Krankenhausgesellschaft interessieren und vielleicht kann sie auch gleich Stellung nehmen.

    Zum Glück sind die Wege dorthin derzeit kurz: Der aktuelle Präsident der HKG war dabei.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    interessante Ansicht. Wurde diese irgendwie begründet? (Oder war es eher ein Versuchsballon (mal gucken, ob einer drauf reinfällt...)?)

    In NRW soll auf Landesebene (im Rahmen der Vereinbarungen zum LBFW) vereinbart sein, dass die PKMS-ZE weder Mehr- noch Mindererlösausgleichen sowie ebenfalls keinen Mehrleistungsabschlägen unterliegen. Das soll so in der Vereinbarung zum LBFW festgeschrieben sein (liegt mir noch nicht vor, ist aber schon genehmigt).

    Viele Grüße, J.Helling

    PS: Klar ist es auf Haus- und AEB-Ebene ein Katalogeffekt, eigentlich aber noch etwas komplizierter, da ja nur ein Teil des Geldes in die ZE fliesst, ein Teil in den LBFW... Und so gibt es dann Häuser, die hinterher=2012 mehr Geld bekommen, aber auch welche, die weniger Geld als bisher nach dem Pflegeförderprogramm bekommen... Es wird also Geld verschoben und wird dabei mehr oder weniger... 8)

  • Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei nicht um Mehrleistungen im Sinne von §4 Abs. Abs. 2a KHEntgG , sondern lediglich um eine jetzt neue Vergütung einer Leistung, die schon immer erbracht wurde, mithin um einen Katalogeffekt.

    Das ist richtig. Es handelt sich nicht um eine neue Leistung, sondern lediglich um eine andere Vergütungsform. Für unsere Verhandlungen argumentieren wir das ebenfalls so.

    Wer hat Erfahrung mit dieser Auffassung und kennt womöglich offizielle Stellungnahmen oder gar Schiedsstellenentscheidungen dazu?


    Lt. meiner Information gibt es ein Schreiben des BMG an DKG und GKV-Spitzenverband welches Folgendes besagt:

    "....Dennoch ergibt sich aus Sinn und Zweck der Regelung, dass der Gesetzgeber lediglich sicherstellen wollte, dass die vereinbarten Mittel des Pflegstellenförderprogramms den Krankenhäusern im jeweiligen Land im Jahr 2012 weiterhin in voller Höhe zur Verfügung stehen..." Das Schreiben ist vom 04.10.2011

    GKV hat entsprechend geantwortet mit Schreiben vom 06.10.2011: "....Ich teile Ihre Ansicht, dass der Gesetzgeber - wie auch die anderen Beteiligten - offensichtlich den Mittelübergang via Zusatzentgelt nicht antizipiert hat. Insofern besteht Handlungsbedarf, damit es zum intendierten Mittelübergang kommt - ohne Minderung und ohne Mehrung des Fördervolumes."

    Somit würde aus meiner Sicht ein "Rabatt" aka Mehrleistungsabschlag dem Gesetzeszweck widersprechen. Generell spricht aber aus meiner Sicht gegen einen Abschlag, dass die Leistungen und Kosten bereits in 2011 enthalten waren.

    Ich habe für NRW ebenfalls die Info, dass es keinen Mehrleistungsabschlag, aber auch keinen Ausgleich für die ZEs geben soll.

    Die o.g. Schreiben können Sie mit Sicherheit über die DGK anfragen. Leider habe ich Sie nicht in einem verwertbaren Format vorliegen.

    Gruss

    Pandur

  • In NRW soll auf Landesebene (im Rahmen der Vereinbarungen zum LBFW) vereinbart sein, dass die PKMS-ZE weder Mehr- noch Mindererlösausgleichen sowie ebenfalls keinen Mehrleistungsabschlägen unterliegen. Das soll so in der Vereinbarung zum LBFW festgeschrieben sein (liegt mir noch nicht vor, ist aber schon genehmigt).


    Die Regelungen haben im Einzelnen folgenden Wortlaut (§ 6 Abs. 2 und 3 der Landesbasisfallwertvereinbarung):

    „(2) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass von den Vertragsparteien auf der Ortsebene bei den Vereinbarungen nach § 11 KHEntgG für die Vereinbarungszeiträume 2012 und 2013 gegenseitig auf einen Mehr- oder Mindererlösausgleich für die beiden neuen Zusatzentgelte ZE 130 und ZE 131 für hochaufwendige Pflege (PKMS) verzichtet wird. Sofern im Rahmen der Verhandlungen zum Landesbasisfallwert 2013 von den Vertragsparteien festgestellt wird, dass der Betrag nach § 3 Abs. 1 bereits für den Vereinbarungszeitraum 2012 überschritten wird, entfällt diese Regelung für den Vereinbarungszeitraum 2013.

    (3) Die Vertragsparteien stimmen des Weiteren darin überein, dass die beiden neuen Zu-satzentgelte ZE 130 und ZE 131 für hochaufwendige Pflege (PKMS) in den Vereinbarungs-zeiträumen 2012 und 2013 dem Mehrleistungsabschlag nach § 4 Abs. 2a KHEntgG nicht unterliegen. Sofern im Rahmen der Verhandlungen zum Landesbasisfallwert 2013 von den Vertragsparteien festgestellt wird, dass der Betrag nach § 3 Abs. 1 bereits für den Vereinbarungszeitraum 2012 überschritten wird, entfällt diese Regelung für den Vereinba-rungszeitraum 2013."

    Viele Grüße, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,
    die Frage wurde doch schon letztes Jahr zum Teil thematisiert.
    Haben Sie 2011 den PKMS nicht kodiert und wollen ihn 2012 kodieren, dann handelt es sich wohl um neue Fälle (Mehrleistung). Die Kodierregeln (alle signifikanten Prozeduren sind zu kodieren) differenzieren ja nicht zwischen erlösrelevant und nicht erlösrelevant.Da Sie 2011 keinen PKMS kodiert haben, hatten sie die Fälle also auch nicht, so dann die Logik.
    Ob diese Denkweise statthaft ist, kan und will ich nicht beurteilen. Insofern ist die Klärung auf Landesbene (so wie dargestellt) hilfreich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    bald wird alles gut - s. Vorschläge des Dt. Pflegerats im Vorschlagsverfahren für 2013, z.B.

    Neuer OPS...
    ...für Trennung der allgemeinen und speziellen Pflege im PKMS analog der PPR-Logik
    ...zur Ergänzung von behandlungspflegerischen Tätigkeiten im PKMS

    Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten zur verbesserten Abbildung von Leistungen im S-Bereich der PPR


    Ja sind denn die Pflegekräfte an der Basis noch nicht genug gestraft???

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    PKMS:
    Angesichts des wachsenden Bedarfs an Pflegekräften ergreift der Dt. Pflegerat „Gegenmaßnahmen“ (Vorschlag: s.o.)

    In Deutschland fehlen Pflegekräfte - in Griechenland, Portugal und Spanien sind Hunderttausende (auch in der Pflege) ohne Job.

    Die warten nur darauf nach Deutschland zu kommen und endlich PKMS Punkte zu erheben....


    Gruß
    E Rembs

  • Guten Abend,

    scheinbar ist der PKMS noch nicht komplex genug.Die Vorschläge klingen nicht nach Vereinfachung.Dabei ist doch schon jetzt schwer genug die komplexen Anforderungen zu vermitteln und umzusetzen.

    Und dann macht die AOK den Vorschlag die Nebendiagnosen, die im PKMS abgebildet sind generell aus der CCL Matrix herauszunehmen,oder doch zumindest bei der PKMS Kodierung.

    Da hat der PKMS wirklich einen Beitrag zur adäquaten Abbildung von Pflegeleistungen im DRG-System geleistet. ?(

    Welche Änderungsvorschläge wie berücksichtigt werden bleibt natürlich abzuwarten.

    Frohe Pfingsten wünscht Karla

  • Und jährlich grüßt das Murmeltier...

    Aus der Zusammenstellung der Vorschläge aus dem „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2014“ hier die Wünsche des Deutschen Pflegerats e. V.:

    Da werden sich die Pflegekräfte aber wieder freuen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • The show must go on: Weiterentwicklung des DRG-Systems

    Zitat: "...Der Deutsche Pflegerat ist in Deutschland der erster Ansprechpartner, wenn es um die Belange der Pflegefachpersonen geht, und somit auch bei der Weiterentwicklung des DRG-Systems. Dessen Ziel muss es sein, den Pflegeaufwand im Krankenhaus besser abzubilden...“

    Mir schwant Schlimmes...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld