Sehr geehrtes Forum,
ich habe eine Verständnisfrage zu der DRG \"E63Z - Schlafapnoesyndrom oder kardiorespiratorische Polysomnographie bis 2 Belegungstage\".
Ist es möglich, dass unabhängig von der Hauptdiagnose in 2010, alle Fälle mit Polysomnographie UND einer VWD von 1-2 Tagen immer in die E63Z wandern?
Vielen Dank für die Hinweise und vorab ein erholsames WE
Atax