Stationäre Aufnahme am Tag einer ambulanten OP

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
    Ein Patient wird morgens ambulant operiert (Nabelhernie). Um 16:30 Uhr geht er nach Hause. Am Abend erleidet er einen Kollaps, stürzt und wird mit einer Commotio cerebri mit dem NAW eingeliefert.

    Wird hier der Fall komplett stationär abgerechnet?? Hauptdiagnose in diesem Fall dann die Nabelhernie??

    MDK beruft sich auf §115b Abs. 1 SGB V / § 7 Abs. 3 \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbaren Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. \"

    Wie ist das mit dem \"unmittelbaren Zusammenhang\" zu sehen?? Ich hätte gedacht, dass eine komplett stationäre Abrechnung erfolgt, wenn die stationäre Aufnahme sich direkt an die ambulante Behandlung anschließt (z.B. postoperatives Erbrechen, Kreislaufkomplikationen o.ä.; Entscheidung zur stationären Übernahme direkt im Anschluss an die OP).
    Wenn der Patient allerdings zu Hause war und aufgrund einer \"anderen\" Sache wiederkommt, würde ich dieses als neue Aufnahme (stationär) ansehen und auch die Commotio als Aufnahmeanlass = Hauptdiagnose kodieren.

    Wie sind andere Meinungen dazu?
    Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,
    NDdo

  • Hallo Frau NDdo,
    ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Eingriff ist hier nicht zu sehen, erst recht nicht, wenn die Einweisung wegen einer Commotio und nicht wegen Beschwerden aufgrund der ambulanten OP erfolgt ist. Vertreten Sie konsequent Ihre korrekte Auffassung!
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Zusammen,

    auch wir haben uns schon die Frage gestellt. Was ist aber, wenn der Patient den Kreislaufkollaps als Folge der OP/Narkose erlitten hat? ?)

    Schönen Abend.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen zusammen,

    den Begriff \"Unmittelbarer Zusammenhang\" würde ich in Verbindung mit einer ambulanten OP als unmittelbar im Sinne von einem direkten zeitlichen und sachlichen Zusammenhang sehen. Wenn der Patient bereits zuhause war würde ich den stationären Aufenthalt gesondert abrechnen.

    Viele Grüße
    S. Seyer

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von S. Seyer:
    den Begriff \"Unmittelbarer Zusammenhang\" würde ich in Verbindung mit einer ambulanten OP als unmittelbar im Sinne von einem direkten zeitlichen und sachlichen Zusammenhang sehen. Wenn der Patient bereits zuhause war würde ich den stationären Aufenthalt gesondert abrechnen.

    Hallo,

    es geht nicht um \"zuhause war\" als Ausschlusskriterium.

    Zitat:
    \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbaren Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. \"

    Amb. OP --> nach Hause --> stationäre Aufnahme am gleichen Tag bei Zusammenhang mit OP --> 1 Fall

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Herr Selter,

    ich bin mir nicht sicher, ob sich mich richtig verstanden haben. Den Begriff \"unmittelbar\" kann man sowohl zeitlich als auch sachlich interpretieren. Besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang, wenn der Patient bereits zuhause war? Bsp. Versorgung eines Leistenbruches. Würde Sie das ganze als ein Fall abrechnen, wenn es nach 2, 3 oder mehr Tagen zu einem Rezidiv kommt? Wo ist die Grenze?

    Viele Grüße
    S. Seyer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wieso fragen Sie nach mehreren Tagen?

    Zitat


    Original von Selter:
    Zitat:
    \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbaren Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. \"

    Wann: Selber Tag (zeitliche Komponente!)
    Ursache: Unmittelbarer Zusammenhang zur Operation (Grund!)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    und wo ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen Commotio und Hernien-OP?

    Hallo,

    die Diskussion wurde oben bereits geführt. Mittlerweile waren wir bei der Aufklärung des Missverständnisses bezüglich der Regelformulierung von S. Seyer.

  • Hallo nocheinmal,
    darf ich noch einmal kurz zusammenfassen?
    In dem oben von mir geschilderten Fall bestand kein Zusammenhang zur durchgeführten Operation. Somit kann ich beide Fälle getrennt sehen und abrechnen.

    Jetzt spiele ich mal MDK; das nächste Argument auf meinen Widerspruch wird doch wohl sein, dass der Patient keinen Kreislaufkollaps und somit keine Commotio erlitten hätte, wenn er am Morgen nicht operiert worden wäre!!??! Somit wäre also ein Zusammenhang zur OP zu sehen...!

    (Darf ich noch einmal um Stellungnahmen bitten?? Ich möchte nur auf alles vorbereitet sein...)

    Danke schön!
    NDdo