Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Patient wird morgens ambulant operiert (Nabelhernie). Um 16:30 Uhr geht er nach Hause. Am Abend erleidet er einen Kollaps, stürzt und wird mit einer Commotio cerebri mit dem NAW eingeliefert.
Wird hier der Fall komplett stationär abgerechnet?? Hauptdiagnose in diesem Fall dann die Nabelhernie??
MDK beruft sich auf §115b Abs. 1 SGB V / § 7 Abs. 3 \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbaren Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. \"
Wie ist das mit dem \"unmittelbaren Zusammenhang\" zu sehen?? Ich hätte gedacht, dass eine komplett stationäre Abrechnung erfolgt, wenn die stationäre Aufnahme sich direkt an die ambulante Behandlung anschließt (z.B. postoperatives Erbrechen, Kreislaufkomplikationen o.ä.; Entscheidung zur stationären Übernahme direkt im Anschluss an die OP).
Wenn der Patient allerdings zu Hause war und aufgrund einer \"anderen\" Sache wiederkommt, würde ich dieses als neue Aufnahme (stationär) ansehen und auch die Commotio als Aufnahmeanlass = Hauptdiagnose kodieren.
Wie sind andere Meinungen dazu?
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,
NDdo