Op im Haus A - Überwachung im Haus B

  • Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage zu einem Fall.

    Patient hat eine Messerstichverletzung mit Leberbeteiligung, wurde in einem anderen Krankenhaus operativ versorgt - das KH hatten keinen Platz auf Intensiv, also Verlegung zu uns für 3 Tage zur Intensivmed. Überwachung, davon 7h Beatmung (keine BGA) - Pat. kam intubiert rein... Nach 3 Tagen problemlose Verlegung zurück in Krankenhaus A.

    Leider überfordert mich die korrete Kodierung, so dass ich über Hilfe / Meinungen sehr dankbar wäre!

    Herzliche Grüße
    Huibu

  • Hallo Huibu,
    solche Fälle sind in der Tat nicht eindeutig richtig zu kodieren. Die Grunderkrankung haben Sie ja nicht behandelt. Allenfalls wäre der Grund für die intensivmedizinische Behandlung die HD, beispielsweise die Anämie oder ein Symptom, welches behandelt wurde. Kodierbar wäre auch ein Z-Code als ND.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, kein Symptom oder Anämie. Sie nehmen wegen mehrerer Verletzungen auf (egal, ob kurz vorher schon versorgt). Sie wenden dann die DKR 1911a an.

    HD: Verletzung Leber, wenn es die schwerwiegendste Verletzung war.
    ND: Was auch immer vorlag und der DKR D003 entspricht (z. B. Verletzung Darm, Anämie, ....)
    Prozeduren: Was Sie gemacht haben (z. B. Monitoring)
    Beatmung: 7 h

    Keiner kann hier nach Ihren Angaben eine schlüsselfertige Kodierung liefern. Das ist aber ja auch nicht der Sinn der Sache. Schauen sie also, welche Diagnosen beim Patienten vorlagen und bei Ihnen eine Ressourcenaufwand verursachten. Dann schauen sie, welche ICD und OPS-Kodes hierfür in Frage kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die SEG-4 sieht das prinzipiell auch so:

    Kodierempfehlung Nr. 22
    Schlagwort: Weiterbehandlung
    Stand: 08.08.2005
    Aktualisiert: 22.01.2009
    Problem/Erläuterung Was ist die Hauptdiagnose im zweiten Krankenhaus bei Verlegung nach ACVBOperation (koronarer Bypass)?
    Kodierempfehlung:
    Wird ein Patient nach ACVB-Operation in ein anderes Krankenhaus zur Weiterbehandlung verlegt, bleibt die ursprüngliche Erkrankung Hauptdiagnose, z.B. I25.- Chronisch ischämische Herzkrankheit, es sei denn, eine andere Erkrankung begründet hauptsächlich die Weiterbehandlung.

    Hier sind wir uns einig.... ;)