Liebes Forum,
ZitatAnmerkungen zum Sachverhalt
Patientin mit Mamma- Karzinom und entsprechender Behandlung kommt in unsere Klinik wegen deutlicher Pleuraergüsse beidseits mit dringendem Verdacht einer Pleurakarzinose.
Therapie: Videothorakoskopie- Drainagebehandlung
In dem intraoperativ gewonnenen Pleurapräparat zeigt sich kein Nachweis einer Pleurakarzinose. Differentialdiagnostisch ist bei dem Pleuraerguss ein Folgezustand nach Strahlentherapie oder einer histologisch nicht belegbaren Pleurakarzinose zu diskutieren. Unsererseits haben wir unter anderem die Diagnose C78.2 (sekundäre bösartige Neubildung der Pleura) als Verdachtsdiagnose kodiert.
Der MDK kommt in seinem Gutachten zu der Auffassung, dass die C78.2 nicht zu kodieren ist, da sich histologisch kein Beleg für die Pleurakarzinose finden lässt. Er verweist darauf, dass ein Folgezustand nach Strahlentherapie diskutiert wird.
Frage unsererseits: Da die C78.2 in diesem Falle triggernd wirkt, in wie weit, trotz negativer Histologie die Verdachtsdiagnose C78.2 kodierungsfähig ist.
Für hilfreiche Anmerkungen bin ich Ihnen sehr dankbar.