zweifelhafte Compliance Grund für stat. Behandlung?

  • Hallo Forum,
    wir haben einen Patienten stationär aufgenommen wegen einer außergewöhnlichen Größe der Bursa und der doch eher zweifelhaften Compliance des Patienten. Die außerordentliche Größe bedingte eine ungewöhnlich große innere Wundfläche mit einem deutlich erhöhten Risiko einer postoperativen Serombildung.

    Der MDK erkennt keine med. Gründe, warum die durchzuführende Diagnostik und Therapie nicht unter ambulanten Bedingungen erbracht wurde. Die fehlende Compliance des Patienten hält er für nicht relevant.

    Nun meine Frage:

    Stellt ein begründeter Zweifel an der Compliance des Patienten ein stationären Aufnahmegrund dar?

    Ich bin auf die Antworten gespannt.

    Viele Grüße
    M. Helden

  • Guten Tag M. Helden,
    in diesem Fall würde ich begründen, falls das für Ihren Fall zutrifft.
    Gegenüber dem Regelfall goße Wundfläche mit erhöhter Blutungsgefahr. Ev. längere OP- Dauer. ev Redon-Einlage mit kontinuierlicher Abflußkontrolle(GAEP-Kriterium) Der Verband ist durchgeblutet. Die Verantwortung für stationäre Behandlung und Überwachung liegt immer noch im Ermessensspielraum des behandelnden Operateurs. Die mangelnde Compliance sollte sich in der Dokumentation wiederfinden wie: Patient nestelt an der Redon, hat Weglauftendenz, hält keine Bettruhe ein.
    Na dann viel Erfolg mit Ihrem Einspruch

    Kurt Mies