Kodierung des Keimträgers Staphylococcus Aureus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Keime sind obligat zu kodieren und man benötigt nichts weiter dazu. Die Keime mit den U-Kode´s brauchen allerdings Isolierung/Sanierung.

    Das ist nicht korrekt. Keime brauchen eben eine Erkrankung, mit der sie zu kombinieren sind. Deswegen ja auch die Frage ans DIMDI, ob Keimträger klassifikatorisch= Krankheit ist. U-Kodes brauchen auch keine Sanierung (klappt ja gar nicht immer) und auch keine Isolierung. Das wird, neben anderen Kriterien, für die OPS-Angabe der Komplexbehandlung MRE vorausgesetzt.

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat

    Das ist nicht korrekt. Keime brauchen eben eine Erkrankung, mit der sie zu kombinieren sind. Deswegen ja auch die Frage ans DIMDI, ob Keimträger klassifikatorisch= Krankheit ist

    Das meinte ich, habe mich nur falsch ausgedrückt. :)
    Danke für die Berichtigung.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Um auf die Frage von medman2 zu antworten: Mir sind dazu mehrere Verfahren bekannt, ein Urteil kenne ich aber noch nicht.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Abend!

    Kann ein Pseudomonas kodiert werden, welcher im Rahmen eines MRGN-Screenings auf der Intensivstation in einem Analabstrich gefunden wurde? Reiner Zufallsbefund, keine Symptome einer Krankheit durch Pseudomonas. MDK lehnt Kodierung ab.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefässchirurg,

    Ein Zufallsbefund ohne klinische Symptome erfüllt im Allgemeinen nicht die Grundvoraussetzungen einer Nebendiagnose nach DKR D003 ( Krankheit oder Beschwerde).

    An welchen Kode hätten Sie denn gedacht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    ohne diagnostischen / therapeutischen / Überwachungs- Aufwand (z.B. Isolation) gibt es keine Möglichkeit, die pos. MRGN-Screening-Ergebnisse zu kodieren.

    Gruß,

    S. Stephan

  • Guten Morgen,

    sofern es sich um einen OBLIGAT anzugebenen Keim handelt, würde ich immer den Keimträger + Keim kodieren.

    siehe D012 Tabelle 2.

    Darauf würde ich auch immer verweisen.

  • Hallo luckystroke,

    die ICD-Kodes der Tabelle 2 sind doch alle mit Ausrufezeichen versehen, also Sekundärkodes. Diese sind obligat anzugeben, da haben Sie natürlich Recht, aber für den Primärkode gelten doch die Voraussetzungen zur Kodierung der Nebendiagnose. Wie würden Sie die begründen?

    Gruß

    S. Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    „Durch die Festlegung „obligat anzugeben“ ist klar festgelegt, dass die Kodes aus Tabelle 2 immer anzugeben sind, unabhängig davon, ob sie die Bedingungen der Nebendiagnose erfüllen oder nicht.“

    Schlottmann/ Kaczmarek, Kommentierung Deutsche Kodierrichtlinien Version 2018 S. 43


    Gruß

    E Rembs