Kodierung des Keimträgers Staphylococcus Aureus

  • Hallo Rembs,

    das ist korrekt; aber der Keim muss Ursache einer Krankheit sein. War es denn ein resistenter Pseudomonas?

    Dann könnte man den Keimträger zusammen mit dem U-Kode kodieren, aber alleine, dass man Keime bei einem Analabstrich findet, ist ja keine Krankheit.

    Gruß

    B.W.

  • Guten Tag!

    Erstmal vielen Dank für die Antworten. Es war kein multiresistenter Keim. Demnach kein U-Code. "Obligat" hatten ich gegenüber dem MDK (Begehung) auch argumentiert. Als Gegenfrage kam aber welche Krankheit der Kein denn ausgelöst hat. Da fehlten mir dann die Argumente.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,

    Der ICD-Kode Z22.3 ist im Verzeichnis Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-Katalog) gelistet und damit eine Krankheit i.S. des ICD-Kodes und als Primärkode geeignet. Ist leider nur die persönliche Auskunft des DIMDI. Siehe auch diese Diskussion

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    aber gilt das nicht nur für Keimträger mit "Krankheitswert"? Sonst wäre ja jeder Mensch ein "krankhafter" Keimträger; man findet sicherlich sowohl auf der Haut als auch auf Schleimhäuten (Mund, Anus) jede Menge Keime.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    der MDK versucht gerne, diese CCL steigernde Keime zu streichen mit Argumenten, die ich nicht nachvollziehen kann.

    Es gilt die DKR D012 Tabelle 2 sind OBLIGAT anzugeben.

    Z223 Keimträger von.. dient nur zur Abbildung des Sachverhaltes.

    Nirgends steht, das der Keim nur dann anzugeben ist wenn er als Auslöser für eine Erkrankungen verantwortlich ist.

    Er ist verpflichtend zu kodieren.

    Auch für den MDK gilt die DKR oder hat sich da etwas geändert?

  • Hallo,

    obligate Sekundärkodes sind verpflichtend zusätzlich anzugeben, aber damit wird der Primärkode nicht auch automatisch obligat! Wenn es sich um einen symptomlosen Zustand ("Besiedlung") handelt, ist Z22.3 schon der geeignete Aufänger. Dieser Kode muss aber gemäß DKR D003 als Nebendiagnose kodierbar sein, um dann den obligaten Sekundärkode anhängen zu können.

    Bei Keimträgern könnte der Aufwand im Sinne der DKR in Isolationsmaßnahmen, lokaler oder systemischer antimikrobieller Behandlung bestehen.

    In der Ausgangsfrage von Gefäßchirurg fehlen Angaben dazu, so dass die Ablehnung des MDK nicht beurteilt werden kann.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Bei dem Patienten wurden hinsichtlich des Pseudomonas keinerlei!! Maßnahmen eingeleitet. Keine Isolation. Keine antibiotische Therapie noch sonst etwas. Pat. hatte wie schon erwähnt keine Symptome einer Infektion.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Statt Keimträger könnte man auch Abnorme Befunde R84... benutzen , nur dann wird der MDK evtl. sagen,

    das Abnorme Befunde nicht zu kodieren sind laut DKR es sei denn, es hätte weitere Konsequenzen.

    Somit bleibt nur der Keimträger von...

    Der Aufwand ist schon damit begründet das ein Screening durch geführt wurde.

    Der ICD sagt doch nur aus, das der Pat. Keimträger von xy ist.

    Nicht das er für eine Krankheit verantwortlich ist, dann würde der Obligat anzugebene Keim natürlich an

    die Wunde etc. angehangen werden.

  • Hallo Gefässchirurg,

    Sie haben sich zurecht vom MDK überzeugen lassen. Das DIMDI schreibt als Info zur Gruppe B95 und B96:

    „Diese Kategorien sollten niemals zur primären Verschlüsselung benutzt werden. Sie dienen als ergänzende oder zusätzliche Schlüsselnummern zur Angabe des Infektionserregers bei anderenorts klassifizierten Krankheiten“

    In Ihrem Beispiel ist der Kodeinhalt von B95 nicht erfüllt, er kann deshalb nicht kodiert werden.

    Es gibt keine Krankheit, die der Staph. Aureus verursacht hat; Z22.3 ist keine Infektion und keine Krankheit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Herr Breitmeier das sehe ich nicht so..

    Die DKR sagt ist obligat anzugeben unabhängig ob der Keim als Ursache für eine Erkrankung in Frage kommt.

    Folglich müsste die Tabelle 2 geändert werden oder die Keime in Tabelle 1 überführt werden als "optional".

    Abstriche werden ja nicht gemacht, weil man gerade Zeit hatte.

    Richtig ist, Z223 ist keine Infektion / Krankheit aber Keimträger.

  • Hallo,

    das Problem ist folgendes: Steht die DKR D003 über der DKR 012? Wenn ich gezielt suche, habe ich einen diagnostischen Aufwand, dann wären beide DKRs einschlägig. Wenn es sich um einen Zufallsbefund handelt steht "obligat anzugeben" im Gegensatz zum Ressourcenverbrauch.. Wenn der Kode nur bei Ressourcenverbrauch anzugeben wäre oder nicht beim Keimträger, dann hätten das die Autoren der DKR da reinschreiben können. Aber so darf sich jeder die DKR raussuchen, die für seine Zwecke gerade passt. Und die Juristen freuen sich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch