Vereinbarung ZE Medikament Ustekinumab

  • Liebe Forumteilnehmer,

    wäre jemand so lieb, mir mitzuteilen, wie man im folgenden Fall verfahren sollte:

    im Beriech der Dermatologie gibt es ein neues Medikament mit Wirkstoff \"Ustekinumab\". Hierfür gibt es in 2010 noch kein Zusatzentgelt im Fallpauschalenkatalog.
    Im Vorschlagsverfahren 2010 der INEK wurde ein ZE von der DDG gefordert.

    Können wir hier ein Zusatzentgelt \"verhandeln\" oder müssen wir (hätten gemusst) einen Antrag hierzu stellen?

    Dies ist Neuland für mich und ich bin für jegliche Hinweise sehr dankbar.


    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da kein ZE für 2010 definiert ist, können Sie auch kein ZE verhandeln. Auch ein NUB-Antrag hätte von Ihnen bis Ende Oktober beim InEK gestellt werden müssen, um über diesen Weg ggf. eine zusätzliche Vergütung verhandeln zu können. Siehe: http://g-drg.de/cms/index.php/…ngsmethoden_NUB

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    vielen Dank Herr Selter. So hatte ich es befürchtet ;)
    Die Beiträge und auch Informationen hierzu vom INEK hatte ich gelesen - ich dachte, es gäbe vielleicht \"Verhandlungsspielraum\"...

    Gruß

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"