Hallo liebe Forumsteilnehmer,
nachdem in vielen Beiträgen das Thema zeitnahe MDK-Prüfung bereits diskutiert wurde, hat eine meine Lieblings-KK und absoluter Spitzenreiter beim Prüfen von \"Uralt\"-Behandlungsfällen nun offenbar ein kleines Fristenproblem. :d_gutefrage:
Nachdem sie im großen Stil Behandlungsfälle aus dem Jahre 2005 zur Prüfung gegeben haben, bekommen sie nun offensichtlich nicht schnell genug ein Gutachten vor Ablauf der Verjährungsfrist. Deshalb \"drohen\" sie uns jetzt mit einem pauschalen Klageverfahren zu Geltendmachung möglicher Rückzahlungsansprüche, es sei denn, wir erklären in diesem (und in den anderen) konkreten Prüffällen, dass wir auf die Einrede der Verjährung verzichten.
Formaljuristisch ist an dieser Vorgehensweise erstmal nichts auszusetzen, wir können unser Risiko in diesem Fall ganz gut kalkulieren, aber mich interessiert mal die Meinung des Forums zu dieser Herangehensweise. Gibts vielleicht schon Erfahrungswerte?
Viele Grüße
J.U.P.P.